Patienten und Ärzte digital Keine eAkte ohne ärztliche Schweigepflicht
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Die digitale Umstellung finden derzeit in vielen Lebensbereichen statt. Die Einführung der eAkte wird auch im Gesundheitswesen stark diskutiert. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sie im Mittelpunkt des deutschen Ärztetages stand.

Im Fokus des deutschen Ärztetags in Münster stand die Einführung der elektronischen Patientenakte. Der Tenor der Veranstaltung war, dass bei der Umsetzung der eAkte die ärztliche Schweigepflicht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten bewahrt werden müssen. Patienten sollen bereits bei der Einführung der eAkte die Möglichkeit haben, ihre Daten selektiv zu speichern, freizugeben oder zu sperren. Die Forderung des Ärztetages in einem Beschluss auf Initiative der Freien Ärzteschaft (FÄ) positioniert sich damit klar gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Die FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder erwähnte in ihrer Rede weitere Einwände gegen die aktuelle Planung nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“: „Patienten können demnach nicht entscheiden, wem sie welche Daten zugänglich machen. Damit könnte beispielsweise auch ein Physiotherapeut auf den HIV-Test seines Patienten zugreifen."
Außerdem wurde die Telematik-Infrastruktur (TI) kritisiert, da es für sie bis jetzt noch keine Datenschutzfolgeabschätzung gibt. Und das obwohl die ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sie bereits 2018 gefordert hat. Unter diesen Voraussetzungen, so der Konsens der Ärzte, soll die elektronische Patientenakte, wie sie im Referentenentwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) vorgesehen ist, nicht eingeführt werden. Des Weiteren dürfen keine Ärztin und kein Arzt gezwungen werden, Medizindaten in ein unsicheres System einzuspeichern.
Kritik an der aktuellen Gesetzgebung
Ein weiterer Diskussionspunkt auf der Agenda des Ärztetages bildeten die „staatlichen Eingriffe in die Organisation der Arztpraxen“. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz sei ein Beispiel für solche staatsmedizinischen Vorschriften für freiberufliche Ärztinnen und Ärzte. Im Digitale-Versorgung-Gesetz seien weitere „Bevormundungen“ geplant. In einem entsprechenden Beschluss fordern die Ärzte stattdessen positive Anreize zur Verbesserung der Medizin, Wertschätzung sowie Entlastung der Praxen von Aufgaben, die nicht unmittelbar der Behandlung der Patienten dienen.
Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und hat derzeit bis zu 2.000 Mitgliedern, die vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sind. Der FÄ hat eine unabhängige Medizin, bei der sowohl der Patient als auch der Arzt im Fokus stehen, zum Ziel. Zudem setzt sie sich stark für die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht ein.
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