Zweite Sitzung des Interop Councils „Kooperation zwischen Organisationen, Menschen und Technologie“
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In der zweiten Sitzung des Interop Councils wurde eines deutlich: Das Stichwort, um das deutsche Gesundheitswesen in puncto Interoperabilität und damit auch in Sachen Digitalisierung voranzubringen, lautet „Zusammenarbeit“ – in Arbeitskreisen und Gremien, aber auch darüber hinaus. Mit einem ersten Beschluss bringt das Interop Council zudem den Interoperabilitäts-Navigator für digitale Medizin (INA) voran.

Wer in diesem Jahr die DMEA besucht hat, dem wird vielleicht auch eine Veränderung in der Branche aufgefallen sein: „Der Spirit, finde ich, war ein ganz anderer“, meint zumindest Dr. Anke Diehl, CTO an der Universitätsmedizin Essen. „Die Pandemie hat uns wirklich gezeigt, dass wir zusammenarbeiten müssen und können und das wir dann eben weiterkommen.“ Das gäbe Hoffnung bezüglich der Interoperabilität, dem Steckenpferd des Interop Councils, dass am 29. April zu seiner zweiten ordentlichen Sitzung zusammenkam.
Auf der Agenda diesmal: der Kriterienkatalog zur Aufnahme von Standards, die Aufnahme eines Standards im Bereich der Tumorklassifikation und Updates zu den Arbeitskreisen. Zunächst begrüßte das Expertengremium jedoch ein neues Mitglied in seinen Reihen: Ralf Degner übernimmt den Sitz von Dr. Susanne Ozegowski, die seit 1. April als Abteilungsleiterin für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium tätig ist und ihren Sitz daher abgeben musste.
Kriterienkatalog zur Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden
Nun aber zum ersten Schwerpunkt: Welche Kriterien müssen Standards, Profile und Leitfäden erfüllen, um in den Interoperabilitäts-Navigator für digitale Medizin (INA) aufgenommen zu werden? „Wir sind hier auf einen Kriterienkatalog gekommen, der sich in neun wesentliche Bereiche gliedert“, erklärt Prof. Dr. Martin Sedlmayr, Professor für Medizinische Informatik an der TU Dresden:
- 1. Allgemeines: „Wenn vorgeschlagen wird in INA einen Standard aufzunehmen, ist uns wichtig zu wissen, wer schlägt ihn vor und mit welchem Bereich des Gesundheitswesens befasst sich dieser Standard“, so Sedlmayr. Aber auch Informationen zu Entstehungsprozess und Reifegrad sind hilfreich.
- 2. Relevanz: Die Relevanz bezieht sich auf zwei Aspekte: Zum einen die Relevanz der adressierten fachlichen Domäne beziehungsweise des gelösten Interoperabilitätsproblems. Dabei spielen etwa die Fallzahlen pro Jahr oder Kostenanteil an Gesamtausgaben im Gesundheitswesen eine Rolle. Zum anderen wird die Relevanz des Standards / Leitfadens / Profils selbst bewertet und darauf geachtet, ob er zur Qualitätsverbesserung der Versorgung beiträgt oder es bereits ähnliche Standards gibt.
- 3. Standardisierungsprozess: Für die Aufnahme in den INA spielt auch der Entstehungsprozess eine Rolle. War dieser transparent gestaltet? Waren anerkannte Organisationen mit eingebunden und können sich interessierte Experten beteiligen?
- 4. Verfügbarkeit: Durch Angaben unter anderem zu Lizenzkosten, Patenten und Validierungsmöglichkeiten können Rückschlüsse auf die Verfügbarkeit des Standards gezogen werden. „Es nutzt nichts, einen tollen Standard zu haben, wenn die Nutzungslücken einfach zu groß sind, weil die Lizenzgebühren oder der Zugang sehr schwierig sind“, so Sedlmayr.
- 5. Pflege und Weiterentwicklung: „So ein Standard muss leben. Das Gesundheitssystem entwickelt sich weiter und mit der Erfahrung des Einsatzes eines Standard entwickeln sich auch die Standards weiter. Das heißt, Pflege und Weiterentwicklung war für uns ein wichtiges Kriterium“, erklärt Sedlmayr. Daher sind Beratung/Support für Nutzer und Schulungen ebenso ein Kriterium wie Ansprechpartner bei der erstellenden Organisation und die Fristen und Verfahren zur Überarbeitung.
- 6. Bezug zu internationalen Standards: „Das Gesundheitswesen ist heute so vernetzt, dass heutzutage kein Standard solitär und proprietär alleine stehen kann.“ Bezüge zu anderen Terminologien wie Snomed seien laut Sedlmayr daher Voraussetzung. Zudem müssen – falls vorhanden – gesetzliche Anforderungen und Vorgaben berücksichtigt werden.
- 7. Umsetzung: Bei der Umsetzung spielt der Reifegrad der Implementierung eine Rolle. Sind darüber hinaus bereits geeignete Tools für die Entwicklung und Validierung oder Beispieldaten vorhanden?
- 8. Nutzung: Auch die Nutzung der Standards ist laut Sedlmayr ein Kriterium: „Dass es vielleicht Communities gibt, dass Entwickler sich austauschen können. Nicht nur die Entwickler des Standards, sondern auch die Communities derjenigen, die diesen Standard dann implementieren.“
- 9. Formelles: Der letzte Punkt beschäftigt sich zudem noch mit formalen Kriterien. So muss die Spezifikation etwa in elektronischer Form vorliegen oder anderweitig kostenfrei eingesehen werden können. Wichtig ist auch, dass sie in Englisch und auf Deutsch vorliegt.
„Uns ist natürlich klar, dass dieser Kriterienkatalog eine Momentaufnahme ist“, so Sedlmayr. „Es wird dort auch einen Lerneffekt geben, inwieweit sich bei der Fülle an möglichen Standards, Terminologien, Schnittstellen, Datenmodelle die Kriterien anwenden lassen und ob sie das wirklich so objektiv abdecken, wie wir uns das gedacht haben. Hier sind wir auf Feedback angewiesen, auch derjenigen, die sich vielleicht zu Recht oder zu Unrecht durch den Kriterienkatalog missverstanden füllen.“
Der Kriterienkatalog wurde vom Interop Council einstimmig angenommen. Wobei Simone Heckmann, Geschäftsführerin bei Gefyra, noch festhält: „Ich stimme dafür, weil ich sage, dass das ein guter Konsens ist. Ich sage aber auch gleich dazu, aus meiner Sicht ist das ein Minimalkonsens, der anwendbar ist auf alle Standards, egal, was die zugrundeliegende Technologie ist.“
Hier kann der Kriterienkatalog im Detail eingesehen werden.
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