Bundesdatenschützer „Patientenakte verstößt gegen DSGVO“
Es gibt Ärger bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Der Bundesdatenschützer Prof. Ulrich Kelber sieht beim Patientendatenschutzgesetz (PDSG) Verstöße gegen die DSGVO gegeben. Er droht, seine Behörde werde entsprechende Maßnahmen ergreifen.

In einer entsprechenden Stellungnahme weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, auf die Folgen einer europarechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) hin: „Meine Behörde wird aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Zuständigkeit ergreifen müssen, wenn das PDSG in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt werden sollte. Meiner Auffassung nach verstößt eine Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ausschließlich nach den Vorgaben des PDSG an wichtigen Stellen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).“
Weiter heißt es, der BfDI habe in seinen Stellungnahmen während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach darauf hingewiesen, dass Patientinnen und Patienten bei Einführung der ePA die volle Hoheit über ihre Daten besitzen müssten. Hier weise das vom Deutschen Bundestag beschlossene PDSG, das derzeit im Bundesrat beraten werde, jedoch Defizite auf: „Gesundheitsdaten offenbaren intimste Informationen über die Bürgerinnen und Bürger. Deswegen sind sie in der europaweit geltenden DSGVO auch besonders geschützt. Sollte das PDSG unverändert beschlossen werden, muss ich die meiner Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen mit rund 44,5 Millionen Versicherten formell davor warnen, die ePA nur nach den Vorgaben des PDSG umzusetzen, da dies ein europarechtswidriges Verhalten darstellen würde. Außerdem bereite ich in diesem Zusammenhang weitere Maßnahmen vor, um einer europarechtswidrigen Umsetzung der ePA abzuhelfen. Nach der DSGVO stehen mir dazu neben Anweisungen auch Untersagungen zur Verfügung.“
Zur Begründung heißt es dazu von der Bundesdatenschutzbehörde: „Das PDSG sieht nur für Nutzende von geeigneten Endgeräten wie Mobiltelefonen oder Tablets einen datenschutzrechtlich ausreichenden Zugriff auf ihre eigene ePA vor, nämlich eine dokumentengenaue Kontrolle, welche Beteiligten welche Informationen einsehen können. Und selbst diese Möglichkeit soll es erst ein Jahr nach Einführung der ePA geben. Das bedeutet, dass 2021 keine Steuerung auf Dokumentenebene vorgesehen ist.“
Die Patienten würden daher in Bezug auf die von den Leistungserbringern in der ePA gespeicherten Daten zu einem „Alles oder Nichts“ gezwungen. Jede Person, der die Versicherten Einsicht in diese Daten gewähren, könne so alle dort enthaltenen Informationen einsehen.
Weiter sei im PDSG für die Menschen, die das Frontend auf Handy oder Tablet nicht nutzen können oder wollen, keine eigenständige Einsicht in die ePA und auch keine Prüfung von erfolgten Zugriffen auf die Daten geregelt. Ab 2022 soll alternativ für diese Frontend-Nicht-Nutzenden eine vertretende Person die Steuerung und Einsicht vornehmen können, der die Versicherten dann aber volle Kontrolle über ihre Daten einräumen müssten.
Kelber stellt sich dieser Ungleichbehandlung entgegen und macht klar: „Als zuständige Aufsichtsbehörde für den Großteil der gesetzlichen Krankenkassen werde ich deshalb mit den mir zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Mitteln dafür Sorge tragen, dass diese Krankenkassen mit der von ihnen angebotenen ePA nicht gegen europäisches Recht verstoßen.“ mk
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