Gematik Spezifikation für GesundheitsID veröffentlicht
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Die Gematik hat eine Spezifikation für digitale Identitäten veröffentlicht, mit der sie selbst noch nicht zufrieden ist. Vereinfachungen werden bereits diskutiert.

Telematik-Anwendungen wie das eRezept würden sicher stärker genutzt, wäre ihre Handhabung nicht so umständlich. Mit einer GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkassen erhalten, soll der Zugang zu solchen Online-Gesundheitsanwendungen künftig leichter werden. Nutzer könnten sich dann etwa per Smartphone in die eRezept-App oder ihre elektronische Patientenakte einloggen.
Jetzt hat die Gematik auch die Spezifikation veröffentlicht, auf deren Basis die Krankenkassen diese digitalen Identitäten entwickeln sollen. Nur: Wirkliche Erleichterungen zeichnen sich noch nicht ab. Nach Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seien vorerst nur zwei Optionen zulässig – die Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN.
Dass diese Lösung wohl noch nicht den Erwartungen an die Nutzbarkeit entspricht, kommt zumindest für die Gematik nicht überraschend. Deren Geschäftsführer, Dr. Markus Leyck Dieken, hatte Ende Januar im Rahmen einer Konferenz bereits angekündigt, die aktuelle Spezifikation werde – nach den Abstimmungen mit Datenschutz- und IT-Sicherheitsbehörden – nun zwar allen regulatorischen Vorgaben genügen, aber wohl keine gut nutzbaren Lösungen ermöglichen. Er verwies dabei auch auf die Praxis in anderen europäischen Ländern und deren Einstufungen zur Datensicherheit.
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Konferenz zum Europäischen Gesundheitsdatenraum
Datenschutz – vom Forderungskatalog zum Dialog?
Vereinfachungen geplant
Gematik und die Krankenkassen setzten sich „für eine dauerhaft einfache und komfortable Anmeldung ein, damit digitale Anwendungen von möglichst vielen Menschen in Deutschland genutzt werden“. So könnten beispielsweise biometrische Merkmale verwendet werden. Dazu soll die im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorgesehene Möglichkeit einer Erweiterung der Spezifikation genutzt werden. Die Gematik stehe mit ihren Gesellschaftern sowie dem BfDI und dem BSI dazu im Austausch.
Hintergrund: Ab dem 1.1.2024 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine GesundheitsID zur Verfügung zu stellen; einige Krankenkassen wollen schon in diesem Jahr damit beginnen. Ab 2026 sollen sich Patienten auch ohne eGK nur mit ihrer digitalen Identität ausweisen können.
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