Definition Was ist das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz?
Das Gesetz zur Krankenhauspflegeentlastung soll Kliniken und Krankenhäuser dazu verpflichten, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Zusätzlich enthält es zahlreiche Regelungen für den ambulanten Bereich.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) soll Pflegekräften mehr Zeit für zugewiesene Patienten einräumen. Des Weiteren widmet sich das Gesetz, das bereits verabschiedet wurde, der Finanzierung von Hebammen sowie ambulanten Behandlungen.
Neue Personalrichtlinien im Krankenhaus
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz bringt an unterschiedlichen Stellen Neuerungen mit, essenzieller Kern des Gesetzes ist aber eine neuartige Personalbemessung in Krankenhäusern. Dafür bedient sich die Bundesregierung der Pflegepersonalregelung 2.0, welche ursprünglich als Übergangslösung angedacht war, mittlerweile aber als Blaupause für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz genutzt wurde. Die Neuverordnung ermöglicht dem Bundesministerium für Gesundheit ein stärkeres Eingreifen in Personalvorgaben für Krankenhäuser, welche zudem fortan nicht mehr durch den Bundesrat zustimmungsfähig sind.
Kern der neuen Richtlinien ist eine stärkere Ausrichtung des Pflegepersonals auf einzelne Patienten: Pflegekräfte sollen also mehr Zeit für einzelne Patienten erhalten, wodurch sich im Gegenzug die Pflegequalität für Patienten sowie die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte verbessern sollen. Im Zuge dessen hat das BMG fortan die Ermächtigung Vorgaben bezüglich des Pflegepersonalbedarfs auf Krankenhausstationen festzusetzen. Sofern eine Umsetzung nicht erfolgt, geht der Fall automatisch an entsprechende Schiedsstellen.
Vereinfachung der Bürokratie in Krankenhäusern
Eine weitere Entlastung im stationären Betrieb (und auch bei Krankenkassen) soll durch eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes erzielt werden. Elektronische Patientenakten sollen Leistungserbringern fortan effizienter zur Verfügung gestellt werden, ebenso möchte die Bundesregierung den Umgang mit durch Krankenkassen beanstandete Rechnungen vereinfachen – welche fortan elektronisch geltend gemacht werden können.
In Praxen ändert sich, durch die im Gesetz verankerten Vorgaben zur Digitalisierung, ebenfalls teilweise die Abrechnungsgrundlage. Praxen sollen fortan monatliche Pauschalen für IT-Aufwendungen erhalten, statt Einzelbeträge fortlaufend und separat geltend machen zu müssen. Die Pauschalen sollen im Zwei-Jahres-Turnus neu verhandelt und angepasst werden.
Praxen soll es zudem fortan freistehen, sich für IT-Lösungen unterschiedlicher Anbieter zu entscheiden, um so weitere Kosteneffizienzpotenziale zu realisieren und zugleich den brancheneigenen Wettbewerb zu stärken.
Anpassung der Vergütungssätze im ambulanten und stationären Sektor
Hier möchte die Bundesregierung mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz eine Angleichung forcieren. Im Zuge dessen sollen also Eingriffe auf stationär-ambulanter und rein ambulanter Ebene (in Praxen) ebenbürtig honoriert werden. Krankenhäuser erhalten im Zuge dessen die Möglichkeit Eingriffe stationär-ambulant durchzuführen. Patienten begeben sich hierfür für den Eingriff in das Krankenhaus, übernachten da aber nicht mehr stationär.
Die Politik möchte damit dem ökonomischen Zwang von Krankenhäusern, Patienten stationär aufzunehmen, entgegentreten, wenn ein ambulanter Tageseingriff ohne Übernachtung aus medizinischer Sicht ebenso ausreichend wäre.
Des Weiteren erfolgt im Zuge der Anpassung eine generelle Entlastung von Kinderkliniken sowie Geburtshilfestationen, wodurch parallel auch die Finanzierung von Hebammen gestärkt wird.
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