Definitionen Was ist das EBZ?

Von Susanne Ehneß Lesedauer: 1 min |

Das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte“ (kurz: EBZ) ist seit 1. Januar 2023 Pflicht in allen Zahnarztpraxen. Die Anträge werden über das Mail-Verfahren KIM an die Krankenkassen übermittelt.

EBZ ist die Abkürzung für das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte"
EBZ ist die Abkürzung für das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte"
(aga7ta - stock.adobe.com)

Seit Jahresbeginn 2023 sind Zahnarztpraxen zur Nutzung des „Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens – Zahnärzte“ (kurz: EBZ) verpflichtet. Die bis dato übliche Antragstellung per Papiervordruck gehört somit der Vergangenheit an.

Die Anträge werden über den Mail-Dienst „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ direkt an die Krankenkassen übermittelt. Die Kasse prüft den Antrag und schickt ihre Antwort ebenfalls per KIM zurück an die Praxis. Auch für Patienten ist die digitale Variante von Vorteil: Sie erhalten statt des komplexen Heil- und Kostenplans eine übersichtlichere Ausfertigung inklusive Aufklärung und Einverständniserklärung.

Bei dem digitalisierten Verfahren werden die Behandlungspläne für

  • Zahnersatz (ZE),
  • Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL),
  • Kieferorthopädie (KFO) und
  • Parodontalerkrankungen (PAR),

die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Besonderer Wert wurde laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung darauf gelegt, „möglichst sämtliche Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen“. Daher seien die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme über den Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen von Beginn an in das Projekt umfassend einbezogen worden.

„Die Digitalisierung des zahnärztlichen Antragsverfahrens ist ein entscheidender Schritt. Alle Beteiligten – von den Praxen über die Patientinnen und Patienten bis zu den Kassen – sparen dadurch Zeit und Aufwand, haben also einen echten Mehrwert“, kommentiert Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, die Einführung des digitalen Verfahrens.

Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, ergänzt: „Die Vorteile, die mit dem EBZ einhergehen, sind unter anderem Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung.“

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