Definitionen Was ist das eRechnungsgesetz?
Das eRechnungsgesetz sieht vor, dass alle staatlichen Institutionen keine Rechnungen in Papierform mehr erhalten. Stattdessen sollen diese künftig elektronisch übermittelt werden. Dies ist für den Staat und die Unternehmen vorteilhaft.
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Das eRechnungsgesetz geht auf die Europäische Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 zurück, die vorschrieb, dass die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber elektronisch und „technologieneutral“ zu erfolgen hat. Der letzte Punkt bedeutet, dass der Staat einen allgemeinen gültigen Standard für elektronische Rechnungen einführen muss.
Deutschland entwickelte hierfür die XRechnung. Diese vertraut auf ein auf XML basierendes semantisches Datenmodell. Rechnungen können dadurch beispielsweise in Excel geschrieben werden.
Die Einführung des eRechnungsgesetzes in Deutschland
Auf zentraler Ebene schrieb die EU-Richtlinie die Einführung der eRechnung zum 27. November 2018 verbindlich vor. Für alle weiteren staatlichen Institutionen durfte sie auch später erfolgen. Deutschland machte von diesem Recht Gebrauch. Es setzte die Richtlinie als „E-Government-Gesetz des Bundes“ (die Langfassung von eRechnungsgesetz) um. Zum Stichtag verlangten alle Bundesministerien und Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht, etc.) die Rechnungen in elektronischer Form.
Alle weiteren Bundesbehörden werden die eRechnung zum 27. November 2019 verlangen – und damit exakt ein Jahr später. Für die Bundesländer ist der Stichtag der 18. April 2020. Alle weiteren öffentlichen Institutionen müssen elektronische Rechnungen ab November 2020 akzeptieren. Dies gilt auch für den sogenannten Unterschwellenbereich - also beispielsweise kommunale Einrichtungen.
Ausnahmen des eRechnungsgesetzes
Das eRechnungsgesetz kennt drei Ausnahmen, in denen die Rechnungsstellung problemlos wie bislang erfolgen darf:
- 1. Der Auftragswert übersteigt 1000 Euro nicht.
- 2. Es handelt sich um sicherheitsrelevante Aufträge mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten.
- 3. Es handelt sich generell um Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes.
eRechnungsgesetz: Vorteilhaft für den Staat und die Unternehmen
Das eRechnungsgesetz ist sowohl für den Staat wie auch für die Unternehmen hilfreich. Die Firmen sparen durch den Wegfall der Portokosten und die Verminderung des Arbeitsaufwands rund elf Millionen Euro jährlich. Der Staat spart ebenfalls Kosten (Archivierung, Zuteilung der Dokumente, etc.). Zugleich kommt es zu einer Entbürokratisierung, da Rechnungen direkt an die konkreten Empfänger in den staatlichen Behörden geschickt werden können. Dadurch werden die Zahlungen der öffentlichen Hand beschleunigt.
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