Telematikinfrastruktur Arztpraxen gefangen im Paradoxon

Anbieter zum Thema

Die Freie Ärzteschaft bezeichnet den erzwungenen Anschluss an die Telematikinfrastruktur als „rechtswidrige Erpressung" durch Jens Spahn. Die derzeitige Situation hinsichtlich Datenschutz, Honorarabzug und fehlender Ausweise bringe Arztpraxen in eine unlösbare Situation.

Stein des Anstoßes: die Telematikinfrastruktur
Stein des Anstoßes: die Telematikinfrastruktur
(© MQ-Illustrations - stock.adobe.com)

Ärzte und Psychotherapeuten müssen sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, andernfalls droht ihnen Honorarabzug. Dies ist im „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ klar geregelt. Dieser Zwang komme laut dem Verband Freie Ärzteschaft (FÄ) einer rechtswidrigen Erpressung gleich, da zum einen der Datenschutz nicht gewährleistet sei, und zum anderen derzeit keine Arzt- und Praxisausweise ausgegeben werden – aufgrund datenrechtlicher Probleme (Healthcare Computing berichtete).

„Jede Verarbeitung von sensiblen persönlichen Daten erfordert vorab eine Datenschutzfolgenabschätzung, und das verpflichtend", erläuterte FÄ-Vize Dr. Silke Lüder. Eine solche Abschätzung habe es für die TI bisher aber nicht gegeben. Der Verband fordert daher, die Einführung der TI und den Anschlusszwang zu stoppen.

Die Datenschutzfolgenabschätzung hätte laut FÄ vor Einführung der TI und vor der gesetzlichen Verpflichtung der Arzt- und Psychotherapiepraxen zum Anschluss an die TI durchgeführt werden müssen – dies hätten auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mehrfach eingefordert. „Geschehen ist allerdings nichts – und das ist ein Skandal", macht die FÄ-Vize klar. „Gelten die Datenschutzgesetze für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn etwa nicht?"

Hinzu kommt das Datenleck bei den Arzt- und Praxisausweisen. Diese Unsicherheiten und der gleichzeitige Zwang bringe Arztpraxen in eine unlösbare Situation. „Wer sich an die TI angeschlossen hat oder anschließt", erläutert die FÄ-Vizevorsitzende, „riskiert eindeutig Verstöße gegen die Datenschutzgesetze, weil die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung fehlt. Wer sich nicht anschließt, wird mit Honorarabzug bestraft“.

Da derzeit keine Praxis- und Arztausweise ausgegeben werden, könne man sich selbst dann nicht an die TI anschließen, wenn man wollte – trotzdem gebe es hohe finanzielle Strafen.

„Die Sanktionen von Herrn Spahn kann man unter den gegebenen Umständen nur als rechtswidrige Erpressung bezeichnen. Der Minister trägt Verantwortung sowohl für die Sanktionen gegen die Praxen als auch für die fehlende Datenschutzfolgenabschätzung – ein Skandal“, so Dr. Lüder.

(ID:46310518)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung