Die Freie Ärzteschaft bezeichnet den erzwungenen Anschluss an die Telematikinfrastruktur als „rechtswidrige Erpressung" durch Jens Spahn. Die derzeitige Situation hinsichtlich Datenschutz, Honorarabzug und fehlender Ausweise bringe Arztpraxen in eine unlösbare Situation.
Ärzte und Psychotherapeuten müssen sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, andernfalls droht ihnen Honorarabzug. Dies ist im „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ klar geregelt. Dieser Zwang komme laut dem Verband Freie Ärzteschaft (FÄ) einer rechtswidrigen Erpressung gleich, da zum einen der Datenschutz nicht gewährleistet sei, und zum anderen derzeit keine Arzt- und Praxisausweise ausgegeben werden – aufgrund datenrechtlicher Probleme (Healthcare Computing berichtete).
„Jede Verarbeitung von sensiblen persönlichen Daten erfordert vorab eine Datenschutzfolgenabschätzung, und das verpflichtend", erläuterte FÄ-Vize Dr. Silke Lüder. Eine solche Abschätzung habe es für die TI bisher aber nicht gegeben. Der Verband fordert daher, die Einführung der TI und den Anschlusszwang zu stoppen.
Die Datenschutzfolgenabschätzung hätte laut FÄ vor Einführung der TI und vor der gesetzlichen Verpflichtung der Arzt- und Psychotherapiepraxen zum Anschluss an die TI durchgeführt werden müssen – dies hätten auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mehrfach eingefordert. „Geschehen ist allerdings nichts – und das ist ein Skandal", macht die FÄ-Vize klar. „Gelten die Datenschutzgesetze für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn etwa nicht?"
Hinzu kommt das Datenleck bei den Arzt- und Praxisausweisen. Diese Unsicherheiten und der gleichzeitige Zwang bringe Arztpraxen in eine unlösbare Situation. „Wer sich an die TI angeschlossen hat oder anschließt", erläutert die FÄ-Vizevorsitzende, „riskiert eindeutig Verstöße gegen die Datenschutzgesetze, weil die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung fehlt. Wer sich nicht anschließt, wird mit Honorarabzug bestraft“.
Da derzeit keine Praxis- und Arztausweise ausgegeben werden, könne man sich selbst dann nicht an die TI anschließen, wenn man wollte – trotzdem gebe es hohe finanzielle Strafen.
„Die Sanktionen von Herrn Spahn kann man unter den gegebenen Umständen nur als rechtswidrige Erpressung bezeichnen. Der Minister trägt Verantwortung sowohl für die Sanktionen gegen die Praxen als auch für die fehlende Datenschutzfolgenabschätzung – ein Skandal“, so Dr. Lüder.
(ID:46310518)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.