Nordrhein-Westfalen Datenschutzbericht: Dauerbrenner Gesundheitsdaten

Quelle: dpa Lesedauer: 2 min

Der Umgang mit Gesundheitsdaten wird immer wieder diskutiert. Das ist auch nötig, wie ein neuer Datenschutzbericht aus NRW zeigt.

Die sensiblen Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert
Die sensiblen Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert
(Bild: OleCNX – stock.adobe.com)

Die Menschen in Nordrhein-Westfalen müssen nach Ansicht der Chef-Datenschützerin besser und schneller an Informationen öffentlicher Stellen wie Verwaltungen, Behörden und Regierung kommen. Das einst moderne Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW hinke inzwischen hinter besseren Transparenzgesetzen in anderen Bundesländern her, sagte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, am Donnerstag in Düsseldorf. Gayk empfahl, das Informationsfreiheits- zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Das würde die Behörden dann verpflichten, Informationen aktiv bereitzustellen.

Im neuen Datenschutzbericht sind Meldungen zu Veröffentlichungen auf Bewertungsportalen im Internet und der Schutz von Gesundheitsdaten wieder Dauerbrenner. So musste Gayks Behörde etwa einschreiten, weil ein Arzt auf eine kritische Bewertung in einem Portal mit der Veröffentlichung von Patientendaten reagiert hatte. „Gerade Bewertungsportale werden zunehmend Schauplatz hitziger Diskussionen“, sagte Gayk. Ihre Stelle habe deswegen Hinweise veröffentlicht, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten seien und der Datenschutz verletzt werde.

In einem anderen Fall nutzte ein Forschungsverbund Gesundheitsdaten von Probanden und Probandinnen mit deren Einwilligung für eine Prostatakrebsstudie. Gleichzeitig wurden die Daten aber ohne Wissen der Betroffenen auch für eine Sexualstudie genutzt. Dies war unzulässig. Die Daten für die Sexualstudie mussten gelöscht werden.

Herrenlose Patientenakten sind ein weiteres Problem beim Schutz medizinischer Daten. Die Akten unterliegen Aufbewahrungsfristen. Schwierig wird es, wenn Praxisinhaber sterben oder nicht mehr auffindbar sind, weil sie zum Beispiel ins Ausland gezogen sind. Gayk sagte, in anderen Ländern gebe es bereits gute Regelungen zur Aufbewahrung von Patientenakten. Diese seien auch für NRW zu empfehlen.

Viele Anfragen erhielt Gayks Behörde zum Zensus 2022 und zur freien Veröffentlichung des Handelsregisters im Internet. Beim Zensus ging es oft um die Auskunftspflicht von Vermietern und Vermieterinnen.

Zu Gayks Aufgaben gehören auch Datenschutz-Kontrollen im Sicherheits- und Justizbereich. Verbesserungen seien etwa bei Fahndungsausschreibungen und bei der sparsamen Erhebung der Daten von Unfallzeugen oder von Anmeldern von Versammlungen erreicht worden.

Zur Informationsfreiheit erreichten die Datenschutzbeauftragte NRW im vergangenen Jahr rund 380 Eingaben. Das waren 70 Meldungen weniger als 2021. Zum Datenschutz gab es im Jahre 2022 rund 10.480 Eingaben – einschließlich der Meldungen von Datenpannen. Das waren rund 1.400 Eingaben weniger als 2021. Die Behörde erließ im vergangenen Jahr 85 Bußgeldbescheide für insgesamt 80.350 Euro.

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