Der Heil- und Kostenplan in Papierform hat ausgedient, seit Jahresbeginn ist das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ)“ Pflicht. Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), erklärt im Interview die Bedeutung der digitalisierten Antragstellung.
Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
Seit 1. Januar 2023 ist die Nutzung des EBZ für Zahnarztpraxen Pflicht. Wie ist die Umstellung gelaufen?
Hendges: Die Zahnarztpraxen haben das EBZ sehr gut angenommen. Bereits vor der verpflichtenden Nutzung wurden rund 900.000 Anträge elektronisch versendet und von den Kostenträgern beschieden. Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) konnten mittels eines organisierten Ausrollverfahren den Praxen individuelle Betreuungs- und Schulungsmöglichkeiten anbieten sowie ein Anschlussdatum an das EBZ-Verfahren mitteilen, nachdem die Praxis die für die relevanten Leistungsbereiche notwendigen Module bestellt hat. Jeder Praxis wurde so ermöglicht, die neuen Module und Abläufe mit dem erforderlichen Support in die Praxisabläufe zu integrieren. Bis zum Jahresende konnte jede Praxis also in ihrem eigenen Tempo die Verfahrensweise ausprobieren. Dieses Vorgehen war genau richtig und hat sich bewährt, wie die erfolgreiche Einführung des EBZ zeigt. Wir haben hier ein gelungenes Beispiel dafür, wie gute Digitalisierung jenseits der herkömmlichen Telematikinfrastruktur geht.
Funktioniert die Anwendung reibungslos?
Hendges: Die Überführung in die verpflichtende Einführungsphase hat unsere Erwartungen mehr als übertroffen. Bei der Umsetzung des EBZ wurde besonderer Wert darauf gelegt, möglichst sämtliche Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Daher wurden von KZBV und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die Hersteller der PVS über den Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) von Beginn an in das Projekt umfassend mit einbezogen. Kleinere vereinzelte Fehler, die aufgrund der Vielzahl verschiedenster Konstellationen im Vorfeld nicht aufgetreten sind, werden jedoch zügig unter Mithilfe aller Beteiligten ausgeräumt. Das neue Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Kasse übermitteln. Diese spielt einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz via KIM zeitnah zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus für die Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, werden direkt berücksichtigt.
Beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur speziell für die zahnärztliche Versorgung kommt dem EBZ eine Schlüsselposition zu
Inwiefern profitieren die Praxen vom EBZ?
Hendges: Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird mit dem EBZ erheblich beschleunigt und vereinfacht – mit vielen Vorteilen, sowohl für die Zahnarztpraxen als auch für Patienten. Zu konkreten Benefits zählen unter anderem Zeitersparnis, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung. Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte im Praxisalltag sollen durch das EBZ nach Möglichkeit reduziert oder effizienter bewältigt werden.
Die KZBV bezeichnet das EBZ als „digitales Leuchtturmprojekt für den Berufsstand“. Warum ist dieser digitale Dienst so bedeutsam?
Hendges: Die bisherigen übrigen TI-Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das Notfalldatenmanagement (NFDM), das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung haben nicht gerade Begeisterung in den Zahnarztpraxen ausgelöst, da der Nutzen dieser Anwendungen eher den Kassen zugutekommt als den Zahnärzten und nicht zur Verbesserung der Patientenversorgung oder dem Abbau von Bürokratie beiträgt. Das EBZ hingegen wurde in Eigeninitiative der Zahnärzteschaft gemeinsam mit den Kassen aufgesetzt und ist damit eine unmittelbar aus der Versorgung heraus konzipierte Anwendung – zielgenau zugeschnitten auf die besonderen Anforderungen von Zahnarztpraxen.
Wird das EBZ die weitere Digitalisierung im zahnärztlichen Bereich – gerade im Hinblick auf die Telematikinfrastruktur – anschieben?
Hendges: Die Digitalisierung muss für Heilberufe substanzielle Erleichterungen und Entlastungen im Versorgungsalltag mit sich bringen, etwa bei organisatorischen und administrativen Aufgaben. Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten dann mehr Zeit für ihre Patienten. Beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur speziell für die zahnärztliche Versorgung kommt dem EBZ daher eine Schlüsselposition zu.
Stand: 08.12.2025
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