Digital Health Karl Lauterbach stellt die Digitalisierungsstrategie vor

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 3 min

Vor knapp einem Jahr kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf der DMEA eine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege an. Nun wurde diese veröffentlicht. Im Fokus: Die digitale Patientenakte und die Nutzung der Gesundheitsdaten für Forschungszwecke.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Moderne Medizin basiert auf Digitalisierung und Daten. Ihre Vorteile zu nutzen, macht Behandlung besser“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Moderne Medizin basiert auf Digitalisierung und Daten. Ihre Vorteile zu nutzen, macht Behandlung besser“
(Bild: Thomas Ecke/BMG)

„Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück“, beginnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Pressekonferenz, bei der die Weichen für die Digitalisierung des Gesundheitswesen gestellt werden sollen. Die Ausgangslage: Die elektronische Patientenakte – deren Grundlage vor sage und schreibe 20 Jahren gelegt wurde – wird nicht mal von einem Prozent der Versicherten genutzt, Forschung anhand von Gesundheitsdaten ist auch nicht möglich. „Bei den elektronischen Daten, die genutzt werden könnten, um Forschung zu betreiben, haben wir die Lage, dass die Daten, die es gibt, nicht miteinander verknüpft werden können und weil sie nicht miteinander verknüpft werden können, sind Langzeitbeobachtungen nicht möglich“, so Lauterbach.

Das soll sich nun mit der Digitalisierungsstrategie ändern. Man habe dafür drei Ziele definiert, die kurzfristig erreicht werden sollen, um zu zeigen, dass auch in Deutschland Digitalisierung möglich ist, erklärt der Minister. Diese sind:

  • bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen,
  • bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medizinischer Behandlung sind, zudem eine digitale Medikationsübersicht haben
  • und bis Ende 2026 sollen darüber hinaus mindesten 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden.

Diese Ziele sollen durch zwei Gesetze erreicht werden. Einerseits das Digitalgesetz. Dieses beschäftigt sich Lauterbach zufolge damit, wie die ePA als Opt-out-Variante eingeführt werden kann. „Das zweite Gesetz ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Dieses soll dafür sorgen, dass man die Daten, die es im System gibt, so zusammenführen kann, dass tatsächlich auch longitudinale Auswertungen möglich sind“, so Lauterbach.

Das Digitalgesetz: Mehr als nur ePA

Die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlichen Versicherten (Opt-out-Regelung) bis Ende 2024 ist allerdings tatsächlich nur ein Punkt des Digitalgesetzes. Darin verankert ist zudem die verbindliche Einführung des eRezepts zum 1. Januar 2024. Das Einlösen dieser solle dann sowohl mit der Gesundheitskarte als auch über die ePA-App funktionieren.

Darüber hinaus sind einige Umstrukturierungen geplant: So soll die Gematik zu einer Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes ausgebaut werden. Unterstützung soll die Agentur von einem interdisziplinären Ausschuss mit Vertretern des BfDI, BSI sowie aus Medizin und Ethik erhalten. Diese sollen gerade bei Fragen zu den Themen „Datenschutz“, „Datensicherheit“, „Datennutzung“ sowie „Anwenderfreundlichkeit“ beratend zur Seite stehen.

Der GKV-Spitzenverband ist davon nicht begeistert: „Wir glauben nicht, dass es sinnvoll ist, zentrale Akteure wie die Ärzteschaft, die Krankenhäuser, Apotheken und die Krankenkassen im Rahmen der Verstaatlichung der Gematik von der Trägerschaft dieser zentralen Institution für die Weiterentwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens auszuschließen“, erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, und ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass eine eventuelle künftige Gematik als staatliche Institution auch vom Staat finanziert wird.“

Mehr Kompetenzen sollen Gesundheitskioske und Apotheken erhalten: Sie sollen künftig, vor allem in unterbesetzten Regionen, auch assistierte Telemedizin anbieten dürfen.

GDNG: Daten und Forschung im Fokus

„Bei der Datennutzung will ich nur ein Beispiel nennen: In Deutschland haben wir zum Beispiel Krankenkassendaten, Krebsregisterdaten, wir werden demnächst Genomdaten haben. Wir haben also Daten aus unterschiedlichen Quellen und durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist es dann möglich über ein Pseudonym die Daten eines einzelnen Menschen aus den unterschiedlichen Bereichen zusammenzuführen, so dass man dann Auswertungen unter Nutzung aller Daten machen kann“, erklärte Lauterbach und konkretisiert „Die Daten liegen dezentral und es ist auch kein Missbrauch dieser Daten möglich. Daher wollen wir diese Daten für Wissenschaftler und die Industrie zugänglich machen.“

Zum Schutz der Daten erklärt Lauterbach weiter, der Sachverständigenrat habe sich Lösungen „in Ländern, die es sehr gut machen“ angeschaut – Estland beispielsweise. Dort käme „sogenannte Blockchain-Technologie“ zum Einsatz, bei der man „gut prüfen kann, wer sich in ein System einlinkt und das dann sanktionieren kann“.

Zugangspunkt zu den Daten soll eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle sein. Die Antragsstellung erfolgt – auch für die forschende Industrie – durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ). Für die Bewilligung entscheidend soll dann auch nicht der Absender, sondern der Nutzungszweck der Daten sein.

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

Die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA) wird darüber hinaus vereinfacht, so dass Patienten und Patientinnen die Freigabe einfach über die ePA-App steuern können. Entsprechende Daten sollen zu Forschungszwecken automatisch über das FDZ abrufbar sein.

Die gesamte Digitalisierungsstragie können Sie hier einsehen:

(ID:49238823)