Vor knapp einem Jahr kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf der DMEA eine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege an. Nun wurde diese veröffentlicht. Im Fokus: Die digitale Patientenakte und die Nutzung der Gesundheitsdaten für Forschungszwecke.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Moderne Medizin basiert auf Digitalisierung und Daten. Ihre Vorteile zu nutzen, macht Behandlung besser“
(Bild: Thomas Ecke/BMG)
„Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück“, beginnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Pressekonferenz, bei der die Weichen für die Digitalisierung des Gesundheitswesen gestellt werden sollen. Die Ausgangslage: Die elektronische Patientenakte – deren Grundlage vor sage und schreibe 20 Jahren gelegt wurde – wird nicht mal von einem Prozent der Versicherten genutzt, Forschung anhand von Gesundheitsdaten ist auch nicht möglich. „Bei den elektronischen Daten, die genutzt werden könnten, um Forschung zu betreiben, haben wir die Lage, dass die Daten, die es gibt, nicht miteinander verknüpft werden können und weil sie nicht miteinander verknüpft werden können, sind Langzeitbeobachtungen nicht möglich“, so Lauterbach.
Das soll sich nun mit der Digitalisierungsstrategie ändern. Man habe dafür drei Ziele definiert, die kurzfristig erreicht werden sollen, um zu zeigen, dass auch in Deutschland Digitalisierung möglich ist, erklärt der Minister. Diese sind:
bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen,
bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medizinischer Behandlung sind, zudem eine digitale Medikationsübersicht haben
und bis Ende 2026 sollen darüber hinaus mindesten 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden.
Diese Ziele sollen durch zwei Gesetze erreicht werden. Einerseits das Digitalgesetz. Dieses beschäftigt sich Lauterbach zufolge damit, wie die ePA als Opt-out-Variante eingeführt werden kann. „Das zweite Gesetz ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Dieses soll dafür sorgen, dass man die Daten, die es im System gibt, so zusammenführen kann, dass tatsächlich auch longitudinale Auswertungen möglich sind“, so Lauterbach.
Das Digitalgesetz: Mehr als nur ePA
Die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlichen Versicherten (Opt-out-Regelung) bis Ende 2024 ist allerdings tatsächlich nur ein Punkt des Digitalgesetzes. Darin verankert ist zudem die verbindliche Einführung des eRezepts zum 1. Januar 2024. Das Einlösen dieser solle dann sowohl mit der Gesundheitskarte als auch über die ePA-App funktionieren.
Darüber hinaus sind einige Umstrukturierungen geplant: So soll die Gematik zu einer Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes ausgebaut werden. Unterstützung soll die Agentur von einem interdisziplinären Ausschuss mit Vertretern des BfDI, BSI sowie aus Medizin und Ethik erhalten. Diese sollen gerade bei Fragen zu den Themen „Datenschutz“, „Datensicherheit“, „Datennutzung“ sowie „Anwenderfreundlichkeit“ beratend zur Seite stehen.
Der GKV-Spitzenverband ist davon nicht begeistert: „Wir glauben nicht, dass es sinnvoll ist, zentrale Akteure wie die Ärzteschaft, die Krankenhäuser, Apotheken und die Krankenkassen im Rahmen der Verstaatlichung der Gematik von der Trägerschaft dieser zentralen Institution für die Weiterentwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens auszuschließen“, erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, und ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass eine eventuelle künftige Gematik als staatliche Institution auch vom Staat finanziert wird.“
Mehr Kompetenzen sollen Gesundheitskioske und Apotheken erhalten: Sie sollen künftig, vor allem in unterbesetzten Regionen, auch assistierte Telemedizin anbieten dürfen.
GDNG: Daten und Forschung im Fokus
„Bei der Datennutzung will ich nur ein Beispiel nennen: In Deutschland haben wir zum Beispiel Krankenkassendaten, Krebsregisterdaten, wir werden demnächst Genomdaten haben. Wir haben also Daten aus unterschiedlichen Quellen und durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist es dann möglich über ein Pseudonym die Daten eines einzelnen Menschen aus den unterschiedlichen Bereichen zusammenzuführen, so dass man dann Auswertungen unter Nutzung aller Daten machen kann“, erklärte Lauterbach und konkretisiert „Die Daten liegen dezentral und es ist auch kein Missbrauch dieser Daten möglich. Daher wollen wir diese Daten für Wissenschaftler und die Industrie zugänglich machen.“
Zum Schutz der Daten erklärt Lauterbach weiter, der Sachverständigenrat habe sich Lösungen „in Ländern, die es sehr gut machen“ angeschaut – Estland beispielsweise. Dort käme „sogenannte Blockchain-Technologie“ zum Einsatz, bei der man „gut prüfen kann, wer sich in ein System einlinkt und das dann sanktionieren kann“.
Zugangspunkt zu den Daten soll eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle sein. Die Antragsstellung erfolgt – auch für die forschende Industrie – durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ). Für die Bewilligung entscheidend soll dann auch nicht der Absender, sondern der Nutzungszweck der Daten sein.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA) wird darüber hinaus vereinfacht, so dass Patienten und Patientinnen die Freigabe einfach über die ePA-App steuern können. Entsprechende Daten sollen zu Forschungszwecken automatisch über das FDZ abrufbar sein.
Die gesamte Digitalisierungsstragie können Sie hier einsehen: