Änderungsanträge zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz TI-Erstattungen als monatliche Pauschale
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Kostenerstattung auf Raten? Glaubt man den Änderungsanträgen zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, könnte dies bald Realität werden – zum Entsetzen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Noch ist nichts sicher, ein Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, genau gesagt, der Antrag Nr. 2, löst jedoch bereits jetzt Widerstand aus – vor allem bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Antrag beschäftigt sich mit der Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI). Geplant ist laut den noch nicht Ressort-abgestimmten Änderungsanträgen eine sogenannte TI-Pauschale, die sowohl Kostenträgern als auch Leistungserbringer Planungssicherheit bringen soll.
Die Höhe der Pauschale soll sich dabei aus der „Addition der einmaligen Ausstattungskosten und der während einer Dauer von sechs Jahren anfallenden Betriebskosten und Division dieser Summe durch den Faktor zweiundsiebzig“ ergeben. Wurden Erstattungen bereits nach den bisherigen Regeln ausgezahlt, soll die Pauschale entsprechend gekürzt werden. Gleiches gilt, wenn die erforderlichen Nachweise für die TI-Ausstattung nicht vorgelegt werden.
Kommt es künftig zu einer Erweiterung der TI-Ausstattung, sieht der Antrag zudem keine Anpassung der Pauschale vor. Dies wird dadurch begründet, dass die Kosten langfristig sinken werden, etwa da die Technik mehr Software-basiert sein wird.
KBV: Das schlägt dem Fass den Boden aus
Bei der KBV ist man von dem Vorschlag nicht begeistert. „Es reicht! Bundesgesundheitsministerium und Gematik wollen bei der TI alleine bestimmen und festlegen, was die Praxen angeblich alles brauchen und in finanzielle Vorleistung für diese unwillkommene und untaugliche digitale Zwangsbeglückung sollen aber allein die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte treten“, kritisierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung.
Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, ergänzt: „An der Höhe der bisherigen Pauschalen soll sich trotz Inflation und technischem Fortschritt nichts ändern; das Verfahren zur Festlegung ist zudem schwerfällig und kompliziert. Die Pauschalen sind aber jetzt schon zu knapp bemessen. Dem Fass den Boden aus schlägt aber, dass – wenn es nach dem Änderungsantrag geht – die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Vorleistung gehen müssten, da bis zur Erstattung bis zu 72 Monate vergehen können. Wie kann die Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung a la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“
Die Vereinigung schlägt daher vor, dass künftig der GKV-Spitzenverband und die TI-Anbieter die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten vereinbaren – analog zur Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel. „Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht ins Blaue hinein sämtliche IT-Kosten über eine über sechs Jahre gestreckte Monatspauschale abgegolten werden, deren genaue Höhe derzeit niemand kennt und die auch bei veränderten Rahmenbedingungen nicht angehoben werden soll“, so Hofmeister.
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