Definitionen Was ist DiPA (digitale Pflegeanwendung)?

Von andi_dd |

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Die Abkürzung DiPA steht für digitale Pflegeanwendung und bezeichnet Apps, die den Pflegealltag optimieren. Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) verbessern sich dafür die Rahmenbedingungen.

Digitale Helfer für die Pflege: Staat fördert den Einsatz
Digitale Helfer für die Pflege: Staat fördert den Einsatz
(© aga7ta – Fotolia)

Die Abkürzung DiPA steht für digitale Pflegeanwendung und bezeichnet Apps, die den Pflegealltag optimieren. Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) verbessern sich dafür die Rahmenbedingungen.

Der Digitalisierung der Pflege und des Gesundheitswesens kommt in der Politik eine wachsende Bedeutung zu. Gesundheitsminister und andere Verantwortliche versprechen sich mehr Effizienz, eine konkrete Unterstützung von Pflegebedürftigen und Kranken sowie einen besseren Austausch zwischen allen Beteiligten. Eine zentrale Rolle im Pflegebereich sollen künftig digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) spielen. Diese lassen sich auf mobilen Endgeräten oder browserbasiert am PC oder Laptop nutzen. Als Anwender kommen alle Akteure im Pflegesektor infrage – das trifft insbesondere auf folgende Gruppen zu:

  • Pflegebedürftige
  • pflegende Angehörige
  • Pflegekräfte
  • Hausärzte
  • Apotheker

Das leisten digitale Pflegeanwendungen

Eine DiPA kann vielfältige Funktionen erfüllen, deshalb liegen auf diesen Pflegehelfern große Hoffnungen. Digitale Anwendungen können Pflegebedürftige zum Beispiel bei diversen Übungen unterstützen. So erweisen sich personalisierte Gedächtnisspiele für Demenzkranke als hilfreich. Andere Pflege-Apps übernehmen eine Kontrollfunktion. Sie dokumentieren unter anderem die Einnahme von Medikamenten. Pflegende Angehörige und Pflegekräfte vermeiden mit diesem Hilfsmittel eine doppelte oder ausbleibende Einnahme. Zudem kann eine DiPA die Kommunikation zwischen Pflegenden, Ärzten und Apothekern erleichtern.

DVPMG: So unterstützt der Staat die Digitalisierung der Pflege

Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege hat der Bundestag 2021 einen umfangreichen Gesetzestext beschlossen: Zum ersten Mal erwähnt der Gesetzgeber ausdrücklich die digitale Pflegeanwendung als wichtiges Hilfsmittel im Pflegebereich. Er führt die Möglichkeit der Kostenerstattung durch die Pflegekasse ein und schafft für dieses Verfahren die gesetzliche Grundlage. Die Digitalisierung der Pflegeberatung will er ebenfalls vorantreiben. Darüber hinaus widmet sich das Gesetz weiteren Aspekten wie der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) als Pendant zur DiPA und der Telematik-Infrastruktur.

Kosten für digitale Pflegehelfer: Erstattung durch die Pflegekasse

Die Kostenübernahme entscheidet wesentlich darüber, wie stark digitale Pflege- und Gesundheitsanwendungen zum Einsatz kommen. Nur bei einer Bezahlung durch Pflege- und Krankenkassen nutzen viele User diese Apps – das ist die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen in die Entwicklung der Anwendungen investieren. Künftig übernimmt die Pflegekasse bei ausgewählten DiPAs die Kosten, für eine DiGA ist weiterhin die Krankenkasse zuständig. Die Pflegekasse gewährt eine Kostenerstattung von bis zu 50 Euro im Monat. Die jeweilige App muss im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Damit stellt der Staat die Qualität und einen ausreichenden Nutzen der geförderten Pflege-Apps sicher.

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