ApoVWG erzielt Mehrheit
Der Bundestag beschließt die Apothekenreform

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

Am 22. Mai verabschiedete der Bundestag die Apothekenreform. Das entsprechende Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erhielt mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD die nötige Mehrheit.

Neue Aufgaben in der Prävention und Diagnostik: Die Apotheken erhalten mehr Befugnisse. (Bild: ©  Aleksander - stock.adobe.com / KI-generiert)
Neue Aufgaben in der Prävention und Diagnostik: Die Apotheken erhalten mehr Befugnisse.
(Bild: © Aleksander - stock.adobe.com / KI-generiert)

Der Bundestag hat am 22. Mai über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) abgestimmt und damit die umfassende Apothekenreform verabschiedet. „Durch das heute beschlossene Gesetz stärken wir die Apothekenlandschaft finanziell, in ihren Kompetenzen und sorgen gleichzeitig für weniger Bürokratie“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Das Gesetz soll die Vor-Ort-Apotheken stärken und eine sichere Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung, insbesondere in den ländlichen Regionen, gewährleisten. Neben verbesserten Rahmenbedingungen und dem Abbau von Bürokratie werden Apotheken wirtschaftlich unterstützt und erhalten erweiterte Handlungsspielräume. Hierzu zählt unter anderem die Befugnis zur Erbringung diagnostischer und präventiver Grundleistungen. Kritiker bezeichnen die Reform in diesem Zusammenhang bereits als Vorbereitung auf eine „Hausarztpraxis light“.

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