Übermittlung ans Gesundheitsamt Was ist zu tun, wenn man aus einem Risikogebiet zurückkehrt?
Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, kann seine Daten künftig digital erfassen lassen. Bisher ging dies nur via Aussteigekarte in Papierform.
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Nach den derzeit geltenden Bestimmungen der Länder müssen sich Einreisende aus Corona-Risikogebieten bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden und sich grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Bei einem negativen Corona-Test entfällt die Quarantäne.
Um die Kontrolle durch die Gesundheitsämter zu erleichtern, wurden dazu sogenannte Aussteigekarten eingeführt, die bei Einreise auf dem Land-, See- oder Luftweg aus Risikogebieten verteilt und anschließend an die zuständigen Gesundheitsämter weitergegeben werden. Dabei werden die Papieraussteigekarten durch den Dienstleister Deutsche Post E-POST Solutions GmbH gescannt und den Gesundheitsämtern auf einer digitalen Plattform zur Verfügung gestellt.
Elektronische Registrierung
Diese Aussteigekarten sind nun bald passé. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, ist in Kürze eine elektronische Registrierung möglich. Die künftige „digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) wird dann von den Reiserückkehrern selbst per PC, Tablet oder Smartphone ausgefüllt und den Gesundheitsämtern übermittelt.
Mit der Einreiseanmeldung verfügen die für den Zielort zuständigen Gesundheitsämter laut Bundesinnenministerium über die notwendigen Informationen zur Überwachung der gesetzlichen Quarantänepflicht. Sobald die Länder die neuen Quarantäneverordnungen in Kraft setzen, könne die Anwendung in Betrieb genommen werden – nach derzeitigem Stand am 8. November 2020.
„Zettelwirtschaft beenden“
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Wir sind bei der Pandemiebekämpfung auf die tatkräftige Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ihnen diese Mitwirkung so leicht wie möglich gemacht wird. Mit der digitalen Einreiseanmeldung beenden wir endlich die Zettelwirtschaft im Reiseverkehr.“
„Die mit der DEA erhobenen Daten werden ausschließlich den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt, damit diese die Einhaltung der bei Einreise aus einem Risikogebiet vorgeschriebenen Quarantäne überprüfen können“, versichert die Bundesregierung.
Das Bundesinnenministerium hat die Anwendung in acht Wochen Entwicklungszeit bereitgestellt. Die größte Herausforderung bestand laut Ministerium darin, die über 370 Gesundheitsämter in den Kreisen und kreisfreien Städten technisch miteinander zu vernetzen und eine sichere Datenübermittlung zu ermöglichen. Die Entwicklung erfolgte nach den fachlichen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums gemeinsam mit dem Technologiepartner Bundesdruckerei GmbH.
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