Die EECC-Richtlinie legt fest, dass es ab 2022 überall in der EU öffentliche Warnsysteme geben muss, über die sich die Bevölkerung digital informieren lässt. In Deutschland gibt es durch KatWarn und NINA bereits Vorläufer.
Die Corona-Krise hat auch die Wichtigkeit von öffentlichen Warnsystemen wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung gehoben
Die negativen Folgen von Katastrophen lassen sich oft durch rechtzeitige Warnungen eindämmen. In den USA ist es längst üblich, dass dies digital geschieht. Die Bevölkerung erhält Warnungen auf das Mobiltelefon. In der EU sind solche öffentlichen Warnsysteme (Public-Warning-Systeme) jedoch noch die Ausnahme. Dies muss sich bis 2022 ändern. Ende 2019 hat die EU die EECC-Richtlinie verabschiedet. Bis einschließen 2022 müssen alle Mitgliedsländer öffentliche Warnsysteme aufbauen, die digital funktionieren.
Die EECC-Richtlinie im Detail
EECC steht für „European Electronic Communication Code“ bzw. „Europäischer elektronischer Kommunikations-Kodex“. Diese wurde über mehrere Jahre beraten und hat schließlich die folgenden Ergebnisse hervorgebracht:
Bevölkerungen müssen im Notfall über Mobilgeräte gewarnt werden können.
Mindestens 95 Prozent der Bevölkerung imKrisengebiet muss erreicht werden können.
Der Download einer App darf hierfür nichtnotwendig sein.
Warnungen sollen in Notlagen jeder Art ausgespielt werden können.
Die Umsetzung in Deutschland
In Deutschland gibt es derzeit zwei Apps, die im Prinzip diese Aufgaben übernehmen. Einerseits handelt es sich um die Anwendung NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz. Zum anderen gibt es noch die App KatWarn (Katastrophenwarnung), die vom Fraunhofer-Institut FOKUS im Auftrag der öffentlichen Versicherer entwickelt wurde. Beide Varianten geben die Warnmeldungen aus, die von der EECC-Richtlinie verlangt werden. Sie sind zudem in der Lage, nur kleine Räume mit Nachrichten zu versorgen, um so Panik in nicht betroffenen Gebieten zu vermeiden.
Eine Sonderform ist die neue Corona-App der Bundesregierung?
Technisch dienen diese Apps deshalb als Grundlage für die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie. Zu lösen ist allerdings noch das Problem, dass diese Apps einen freiwilligen Download verlangen. Bei der angestrebten Meldung müssen die Mobilfunknetz-Betreiber die Warnungen ohne installierte App ausspielen. Technisch ist dies prinzipiell möglich, da sie stets Informationen an Handys übertragen – beispielsweise über die derzeitige Netzqualität.
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Stand vom 30.10.2020
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