Tutorial statt Testzugang DGIM-Vorschlag: DiGA in kurzen Videos erklären
Anbieter zum Thema
DiGA-Hersteller sollten ihre Apps am besten in einem kurzen Video erklären, um Ärzte schnell und umfassend zu informieren – eine Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat die Kriterien für solche Erklärvideos zusammengestellt.

Mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes Ende 2019 haben gesetzlich Versicherte in Deutschland einen Anspruch auf die Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und seit September 2020 stehen erste DiGA auch zur Verfügung. Um aber eine „App auf Rezept“ verordnen zu können, brauchen Ärztinnen oder Psychotherapeuten zunächst alle wesentlichen Informationen zu dieser Anwendung.
Testzugänge allein reichen dafür oft nicht aus – aufgrund ihrer zeitlichen Befristung und auch wegen des Aufwands. „Genau wie bei medikamentösen Therapien müssen Ärztinnen und Ärzte Anwendungsgebiet und Kontraindikation kennen, das Wirkprinzip und die Funktionsweise einer DiGA genau verstehen und eine Vorstellung davon haben, wie ihre Wirksamkeit wissenschaftlich abgesichert ist“, erläutert Professor Dr. med. Martin Möckel. Er ist Leiter der Notfallmedizin und der Chest Pain Unit an der Berliner Charité und Vorsitzender der DGIM-Arbeitsgruppe „DiGA/KI in Leitlinien“. Für eine kompakte Wissensvermittlung zu den einzelnen digitalen Anwendungen seien Erklärvideos am besten geeignet, so Möckel: „Damit die Verordnenden die Videos möglichst schnell erschließen können, wäre es sinnvoll, sie einheitlich nach thematisch gegliederten Modulen aufzubauen.“
Einheitlich strukturierte Kurzvideos
Für den Aufbau solcher Videos hat die DGIM-Arbeitsgruppe ein Konzept entwickelt, das Herstellern helfen kann. In vier Modulen sollten grundlegende Fragestellungen erläutert werden:
- Art der DiGA (Smartphone-App, Webanwendung, Kombination mit speziellen Devices oder Hardware) und Indikation sind zu erläutern.
- Wirkprinzip und wissenschaftliche Evidenz: Handelt es sich um ein neues, nur digital verfügbares Verfahren oder werden etablierte Verfahren damit ergänzt/ersetzt? Besonders wichtig: Wie wurde die Wirksamkeit untersucht und nachgewiesen; ist die DiGA vorläufig oder endgültig zugelassen?
- Die Rolle der Anwendung in der Patient Journey (Patientenreise) muss den Behandelnden klar sein, damit sie Patienten entsprechend beraten können.
- Aufgaben der Ärzte/Therapeuten: Welche Interaktionen des Arztes oder der Ärztin sind erforderlich, welche Datenauswertungen sind zu erläutern und welcher Aufwand ergibt sich daraus für die Behandelnden?
Die Videos sollten etwa 7-15 Minuten lang sein und durch eine schriftliche, illustrierte Fassung (Storyboard) ergänzt werden.
:quality(80)/p7i.vogel.de/wcms/61/a4/61a4fbb503dde2590669fa4b2db01a59/0106071260.jpeg)
Fehlende Akzeptanz digitaler Gesundheitsanwendungen
„DiGA-Hersteller müssen sich in das etablierte System integrieren“
„Je besser wir als diejenigen, die die DiGA verordnen, über die intendierte Nutzung im Alltag unserer Patientinnen und Patienten als auch über unsere Aufgaben als Verordnende informiert sind, desto effizienter und zielführender können wir sie im Versorgungsalltag einsetzen“, sagt der DGIM-Vorsitzende Professor Dr. med. Ulf Müller-Ladner.
Weitere Informationen
Ihre Empfehlungen hat die Arbeitsgruppe DiGA der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin im „Kriterienkatalog Erklärvideos für digitale Gesundheitsanwendungen“ zusammengefasst.
Zum Kriterienkatalog der DGIM-Arbeitsgruppe(ID:49411460)