Entscheidung des Bundesschiedsamts zum TI-Konnektoraustausch „Die Praxen dürfen nicht auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben“
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Im Streit um die Finanzierung des Konnektoraustauschs in den Arztpraxen fiel jetzt die Entscheidung des Bundesschiedsamts – von Zufriedenheit auf Seiten der Ärzte kann aber wohl noch keine Rede sein.

Schwierigkeiten mit der Telematikinfrastruktur (TI) sind ein ständiges Thema in den Arztpraxen. Für Unmut sorgt insbesondere der anstehende Austausch der Konnektoren, die Praxissoftware und TI-Infrastruktur verknüpfen: Die Sicherheitszertifikate der Konnektoren laufen ab und da die angestrebte Lösung TI 2.0 noch nicht verfügbar ist, müssen die Konnektoren getauscht werden. Das bedeutet nicht nur erheblichen Aufwand für die Praxen – auch die Finanzierung dieses Austauschs ist ein Streitpunkt. Nachdem sich der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über die Höhe dieser Finanzierung nicht einigen konnten, rief die KBV das Bundesschiedsamt an.
Dessen Schiedsbeschluss liegt nun vor. Darüber informierte der GKV-Spitzenverband in einer Pressemeldung: „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bekommen für ihre digitale Ausstattung weitere fast 400 Millionen Euro. So hat am 18. Juli 2022 die Schiedsstelle entschieden, die die Extra-Vergütung festgelegt hat. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung und die PKV.“
2.300 Euro-Pauschale für die Arztpraxen
Demnach erhält jede Praxis pauschal 2.300 Euro für den Austausch des Konnektors, sobald dessen Zertifikatslaufzeit nur noch sechs Monate oder weniger beträgt. Inklusive weiterer Pauschalen, unter anderem für ein notwendiges Update zur Nutzung der elektronischen Patientenakte, summierten sich die Ausgaben, die nun zusätzlich zur regulären Vergütung festgesetzt wurden, für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf knapp 400 Millionen Euro, so der GKV.
Deutscher Hausärzteverband mit Kritik
Deutliche Kritik kam bereits vom Deutschen Hausärzteverband – sowohl an der Höhe der Pauschale als auch an der Darstellung des GKV-Spitzenverbands: Die 2.300 Euro würden „nach aktuellem Stand nicht ausreichen, um die Kosten des Konnektortausches zu decken. Das ist eine absolute Frechheit. Vollkommen klar ist aber: Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen dürfen auf keinen Fall auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, denn sie können nichts dafür, dass die Konnektoren ausgetauscht werden müssen“, so der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt.
„Besonders dreist“ sei die Darstellung des GKV, dass die Gelder extra für die Praxen bereitgestellt würden, schließlich handele sich um Geld, „das die Beitragszahler aufwenden müssen, um das Digitalversagen der Verantwortlichen in Sachen TI zu kompensieren“, so Weigeldt weiter.
KBV hält an Forderung nach Komplettfinanzierung fest
Auch der KBV geht die Entscheidung des Schiedsamts nicht weit genug. Sie hatte bereits in einer Resolution vom 23. Mai 2022 festgehalten: „Die Praxen brauchen rechtzeitig einen reibungslos für sie organisierten und vollumfänglich finanzierten Austausch der Konnektoren, der in jeglichen Rollout-Szenarien zu berücksichtigen ist.“
Zum aktuellen Beschluss es Bundesschiedsamts erklärt Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, gegenüber Healthcare Computing: „Das Bundesschiedsamt hat einen Betrag von 2.300 Euro für den Konnektoraustausch festgelegt und damit deutlich mehr als die Krankenkassen zahlen wollten. Dennoch entspricht das Ergebnis nicht unserer Forderung nach einer vollumfänglichen Finanzierung der Kosten, die sich an dem vom Hersteller verlangten Preis orientiert hat. Die Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Praxen an die Telematikinfrastruktur anbinden zu lassen. Dass die Konnektoren ab dem Herbst nach und nach ausgewechselt werden müssen, haben sie nicht zu verantworten. Der Austausch muss komplett finanziert werden. Die Praxen dürfen nicht auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Von dieser Forderung weicht die KBV nicht ab.“
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Kritik an Telematikinfrastruktur
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