Fehlende Akzeptanz digitaler Gesundheitsanwendungen „DiGA-Hersteller müssen sich in das etablierte System integrieren“
Seit beinahe zwei Jahren können in Deutschland digitale Gesundheitsanwendungen von Ärzten und Therapeuten verschrieben werden – doch diese sind zurückhaltend. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein großer Faktor ist die mangelnde Akzeptanz.

Herr Braden, seit Herbst 2020 können Ärzte ihren Patienten die sogenannten Apps auf Rezept auch verschreiben. Wie fällt Ihr Fazit aus?
Braden: Erstmal ist es großartig, dass der Gesetzgeber eine solche Form der Behandlung ermöglicht hat. Das ist ein absolutes Novum – hier nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein. In anderen europäischen Ländern ist das Konzept jetzt erst langsam im Kommen. Man sieht auch, dass die Zahl der gelisteten DiGAs und mit ihr auch die Bandbreite der Indikationen in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. Das ist auch positiv zu bewerten, schließlich eignet sich auf den ersten Blick nicht jede Indikation für die Behandlung mit einer DiGA.
Man muss allerdings auch sagen, dass der anfängliche Hype abgenommen hat und die Anbieter von der Realität eingeholt wurden. Diese neue Form der Therapie muss erst mal bei allen Beteiligten ankommen – und das ist es noch nicht, wie die Anzahl der Verschreibungen zeigt. Das korreliert auch stark mit dem Bekanntheitsgrad der DiGAs. 2020 wussten 90 Prozent der Leistungserbringer nicht, dass es die digitalen Gesundheitsanwendungen überhaupt gibt. Im vergangenen Jahr waren es laut der Studienreihe „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ noch 86 Prozent. Das Angebot spricht sich also rum, wenn auch langsamer als gedacht.
Wieso stoßen DiGAs ihrer Meinung nach auf so wenig Resonanz bei Ärzten und Therapeuten?
Braden: Einerseits herrschen Zweifel in Bezug auf den Datenschutz, aber auch Wirksamkeit und Patienten-Motivation werden häufig kritisch betrachtet. Hinzu kommt, dass die Leistungserbringer die DiGAs häufig nicht testen können und dadurch keinen Zugang zu ihr haben. Das ist auch nachvollziehbar. Bei den DiGAs handelt es sich oftmals um komplexe Softwareanwendungen und die Leistungserbringer sind nicht immer Technik-affin.
Wie lässt sich die Akzeptanz bei Leistungserbringern steigern?
Braden: Die Zweifel an der Wirksamkeit können durch klinische Evidenz genommen werden. Außerdem hilft es, nicht nur aus der Software-Perspektive auf die Anwendungen zu schauen und sich zu überlegen, welche Vorteile sich die Leistungserbringer von der DiGA versprechen. Analog zu Medikamenten sollte es den Patienten durch die Nutzung besser gehen, aber DiGAs bieten noch weitere Vorteile, wie sie es eine Pille nicht kann. So erhält der Leistungserbringer beispielsweise zusätzliche Insights über den Patienten und seine Symptomatik. Solche Anknüpfungspunkte sind es, die einen Mehrwert für die Ärzte bringen, sie ein Stück entlasten und dadurch auch auf Gehör stoßen.
Es ist jedoch genauso wichtig, sich in das etablierte System des Gesundheitswesens zu integrieren. In der Branche gibt es seit Jahren große Unternehmen und Marken, die bekannt sind, gefestigte Netzwerke und Institutionen, und plötzlich kommen die bärtigen Sneaker-tragenden Start-up-ler mit ihren neuen digitalen Technologien um die Ecke. Die müssen sich erst einmal in das System einfinden. Da helfen beispielsweise Kooperationen. Wir sind selbst Mitglied des Spitzenverbandes für digitale Gesundheit, haben darüber hinaus aber auch Kooperationen mit Ausbildungsinstituten für die Psychotherapie. So können wir uns nachhaltig positionieren.
Doch auch das Thema wissenschaftliches Arbeiten sollte ernst genommen werden. Wir haben daher einen wissenschaftlichen Fachbeirat aufgebaut – mit Vertretern aus unterschiedlichen Disziplinen der Psychotherapie – und arbeiten eng mit Universitäten zusammen.
Und in puncto Datenschutz?
Braden: Ich glaube, man kann es gar nicht oft genug sagen: Das Thema muss ernst genommen werden. Da gehört auch dazu, den Leistungserbringern zu erklären, wie man dabei vorgeht, welche konkreten Maßnahmen man implementiert hat. Die Anforderungen, des BfArM und des DiGA-Leitfadens sind in diesem Punkt sehr umfangreich und hält man sich daran, hat man eine vernünftige Grundlage, die man immer wieder erweitern und modernisieren kann. Das muss man aber auch den Leistungserbringern erklären. Datenschutz ist ein vielschichtiges Thema, aber wenn man die Beteiligten abholen kann, hilft das enorm, um Akzeptanz aufzubauen.
Sie sagten, die Leistungserbringer erhalten zusätzliche Insights. Wie funktioniert das?
Braden: Bei unserer ersten Digitalen Gesundheitsanwendung „elona therapy“ haben die Therapeuten beispielsweise eine Webanwendung, die mit den verschriebenen Patienten-DiGAs verknüpft ist. Dort sehen sie Teile derer Aktivitäten – etwa welche Übungen bearbeitet wurden, die Symptome, die genannt werden oder es gibt Stimmungskurven, die sie sehen können. Gleichzeitig versetzt die DiGA den Patienten in die Lage, die Therapie aktiv zu gestalten und nicht nur einmal in der Woche im Therapieraum zu sitzen. Er kann die Therapie nachbereiten, die Inhalte zuhause in Ruhe wiederholen und intensivieren sowie Fragen oder Gedanken festhalten und diese dann wiederum in die Therapie mitnehmen, um sie zu besprechen. Dadurch entsteht eine Brücke zwischen den Sitzungen und der Zeit, in der man den Patienten nicht sieht, und der Leistungserbringer kann die Therapie gezielter gestalten und verbessern.
Sie meinten allerdings selbst, dass nicht alle Leistungserbringer Technik-affin sind. Entsteht so nicht eine gewisse Hürde?
Braden: Absolut! Deshalb sollten die Leistungserbringer auch bei der Handhabung unterstützt werden. Mit einer kurzen Einführung etwa oder einer Demo. Zudem kann man ihnen Info-Material an die Hand geben, das sowohl Patienten als auch Ärzten und Therapeuten die Anwendung so umfassend und transparent wie möglich erklärt.
Bei Ihrer DiGA „elona therapy“ wurden die Leistungserbringer in den Entwicklungsprozess mit einbezogen. Inwiefern wirkt sich dieses Vorgehen auf die Akzeptanz, aber auch die Entwicklung der App aus?
Braden: Wir haben von Beginn an Workshops durchgeführt, in denen sowohl Patienten als auch Therapeuten aus dem Behandlungsalltag berichtet haben. So haben wir ein Gespür für die alltäglichen Probleme und Herausforderungen bekommen – therapeutischer und organisatorischer Natur. Während des gesamten Prozesses wurden beide Gruppen dann im Rahmen von User-Tests und Prototyping immer wieder mitgenommen und in verschiedenen Stufen der Entwicklung abgeholt. Dadurch ist die App nicht nur besser auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt, die Anwender haben auch das Gefühl, Mitspracherecht zu haben und gehört zu werden. Beides trägt enorm zur Akzeptanz digitaler Gesundheitsanwendungen bei.
Wo sehen Sie persönlich den DiGA-Markt in fünf Jahren?
Braden: Wir sind fest davon überzeugt, dass sich DiGAs als hilfreich und sinnvoll etablieren werden. Dafür ist es allerdings wichtig, dass dieser gedankliche Umschwung stattfindet – von „die DiGA ist eine digitale Pille“ hin zu, sie ist eine komplexe Anwendung, die den Leistungserbringer einbezieht und sich in die aktuell entstehende Infrastruktur rund um das eRezept und die elektronische Patientenakte integriert. Dadurch wird sich die Patient Experience insgesamt verbessern. Insofern denke ich, die DiGAs werden in fünf Jahren ein sehr schönes Beispiel dafür sein, wie praktische Innovationen im Gesundheitswesen aussehen und erfolgreich etabliert werden können. Bis dahin wird das Thema auch endgültig in unseren Nachbarländern angekommen sein. So entsteht ein interessanter Markt auf europäischer Ebene, auf dem weitere Innovationen aufbauen werden.
Alexander Braden
ist Geschäftsführer und Co-Founder des Start-ups Elona Health
© Jan-Philipp Behr
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