KrankenkassenGut 21 Millionen digitale Krankmeldungen im ersten Quartal
Quelle: dpa
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Bei Krankmeldungen von Beschäftigten hat sich das jetzt vorgeschriebene digitale Verfahren für Krankmeldungen aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) etabliert.
Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzufragen
Von Januar bis März riefen Unternehmen 21,6 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) elektronisch bei den Kassen ab, wie eine Auswertung des GKV-Spitzenverbands ergab. Im gesamten vergangenen Jahr waren es demnach auf damals noch freiwilliger Basis 5,9 Millionen.
Verbandschefin Doris Pfeiffer sagte der Deutschen Presse-Agentur, die digitale Krankmeldung habe sich zügig zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt. Das zeige: „Wenn elektronische Verfahren funktionieren, werden sie von Arbeitgebenden, ärztlichen Praxen und Versicherten angenommen und bringen die Digitalisierung voran.“
Für Arbeitgeber gilt seit Jahresbeginn, dass sie AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Kassen abfragen müssen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Firma dafür nach wie vor informieren, wenn sie wegen Krankheit fehlen. Sie brauchen aber keinen Durchschlag des „gelben Scheins“ vom Arzt mehr zu schicken. Die Kassen bekommen die digitalen AU-Bescheinigungen von den Praxen übersandt. Hintergrund ist laut dem Gesetz zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Ein Effekt der flächendeckenden digitalen Meldungen ist auch ein genauerer und realistischerer Blick auf den Krankenstand, wie der GKV-Spitzenverband erläuterte. Bisher könne er nur grob geschätzt werden, denn besonders bei kurzen und akuten Erkrankungen reichten manche auch keine Bescheinigung bei den Kassen ein. Bisher sei von 70 Millionen bis 80 Millionen AU-Bescheinigungen im Jahr auszugehen. Dies könnte deutlich übertroffen werden, wenn Krankmeldungen künftig mit dem elektronischen Verfahren vollständiger erfasst werden.
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Stand vom 30.10.2020
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