Unterstützung bei der Pflege Hilfe für Pflegebedürftige in der Urlaubszeit
Eine Auszeit von der Pflege: Wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren oder selbst aufgrund einer Erkrankung oder Reha-Maßnahme ausfallen, können sie die sogenannte Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Wie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärt, können sowohl die Verhinderungs- als auch die Kurzzeitpflege innerhalb eines Jahres genutzt werden.
Verhinderungspflege: Vertretung für häusliche Pflege
Bei der Verhinderungs- oder Ersatzpflege kann die pflegebedürftige Person vertraute Menschen – Verwandte, Freunde, Nachbarn – oder einen Pflegedienst beauftragen. Dafür stellen die Pflegekassen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen zur Verfügung. Voraussetzung: Die oder der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft und von der Pflegeperson bereits ein halbes Jahr in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.
Der Betrag kann um bis zu 806 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln für die Kurzzeitpflege erhöht werden, der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird dann um diesen Betrag verringert. Zusätzlich wird die Hälfte des bis zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Kurzzeitpflege: Stationäre Betreuung auf Zeit
Die Kurzzeitpflege können ebenfalls alle Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Die pflegebedürftige Person wird dann vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut. Dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 Euro für höchstens acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um die nicht verbrauchten Mittel für die Verhinderungspflege erhöht werden – also um bis zu 1.612 Euro. Maximal stehen hier pro Kalenderjahr also 3.386 Euro zur Verfügung.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung werden allerdings nicht von der Pflegekasse übernommen. Die Hälfte des bezogenen Pflegegeldes während des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege wird jedoch weitergezahlt – diese kann zum Beispiel für die entstandenen Kosten eingesetzt werden.
Frühzeitig organisieren
Wie der vdek betont, können sich Versicherte bei ihren Pflegekassen zu den Unterstützungsleistungen beraten lassen. Bis eine Verhinderungspflege organisiert beziehungsweise ein Kurzzeitpflegeplatz gefunden ist, könnten aber vier bis sechs Wochen vergehen, so dass eine frühzeitige Planung wichtig ist. „Auch wer nicht wegen Urlaub, sondern aufgrund einer Erkrankung oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für die Pflege ausfällt, kann die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen“, ergänzt der Verband.
Infos zum vdek
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
• Techniker Krankenkasse (TK)
• BARMER
• DAK-Gesundheit
• KKH Kaufmännische Krankenkasse
• hkk – Handelskrankenkasse
• HEK – Hanseatische Krankenkasse
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