Definitionen Was ist bzw. was macht der Patientenbeauftragte?
Patientenschutzbeauftragte gibt es auf der Ebene des Bundes und in einigen Bundesländern. Sie vertreten im politischen Prozess die Perspektive der Patienten. Zudem übernehmen sie weitere Aufgaben wie die Information über Patientenrechte.

Patientenschutzbeauftragte oder Patientenbeauftragte setzen sich für die Rechte von Patienten und Pflegebedürftigen ein. In Deutschland gibt es seit 2004 einen Patientenbeauftragten des Bundes, darüber hinaus haben mehrere Bundesländer dieses Amt geschaffen. Die konkreten Aufgabenbeschreibungen unterscheiden sich zwischen der Bundes- und Länderebene, zwischen einzelnen Bundesländern existieren ebenfalls Abweichungen.
Patientenbeauftragter
Der Patientenbeauftragte des Bundes wird von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministers berufen. Er amtiert bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode. Im Gesetzgebungsprozess vertritt er die Belange von Patienten und gibt entsprechende Stellungnahmen ab. Er bringt unter anderem bei Gesetzen zu eHealth oder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen die Sicht der Betroffenen ein. Der Bundestag muss diese Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen. Auch gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium und verschiedenen Gesundheitsbehörden vertritt er die Rechte von Patienten. Zusätzlich betreibt er Öffentlichkeitsarbeit: Er informiert Krankenversicherte und Patienten zum Beispiel auf seiner Homepage über Aspekte, die den Patientenschutz betreffen.
Die Patientenschutzbeauftragten in einigen Bundesländern
Als erstes Bundesland führte 2004 Berlin das Amt des Patientenschutzbeauftragten ein. Berlin installierte damit fast zeitgleich wie der Bund einen Beauftragten für Patientenrechte. Später folgten die Länder Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich mit dem Bundespatientenbeauftragten arbeiten die Landesbeauftragten näher an den Bürgern und den Gesundheitseinrichtungen: Sie nehmen zum Beispiel unmittelbar Patientenbeschwerden entgegen und versuchen, zusammen mit den Leistungserbringern oder Kostenträgern eine Lösung zu finden.
Zusätzlich koordinieren die Patientenbeauftragten die Arbeit der Patientenfürsprecher, die es in einigen Bundesländern gibt. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Ansprechpartner in Krankenhäusern, die sich um die Belange der Patienten kümmern. Diese Fürsprecher agieren unabhängig: Die Patientenbeauftragten nehmen deren Berichte entgegen und organisieren Vernetzungstreffen sowie Weiterbildungen. Darüber hinaus formulieren die Beauftragten Handlungsempfehlungen zu Themen wie digitale Gesundheitsangebote und tauschen sich regelmäßig mit allen Akteuren des Gesundheitswesens aus.
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