Definitionen Was ist die Online-Sicherheitsprüfung (OSIP)?

Von Manfred Klein

Ein weiteres Projekt des IT-Planungsrates ist die Online-Sicherheitsprüfung zur personenbezogene Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung. Entsprechende Überprüfungen sind aufgrund von Gesetzesvorgaben in vielen Bereichen durchzuführen. Ein Beispiel ist die Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor Ausstellung eines Flughafenausweises zum Betreten der sicherheits­empfindlichen und nicht allgemein zugänglichen Bereiche in den Flughäfen.

OSIP soll weiterentwickelt werden
OSIP soll weiterentwickelt werden
(© aga7ta – Fotolia)

Entsprechende Anträge werden von Personen oder Unternehmen an die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde gestellt. Je nach Rechtsgrundlage beteiligt die Genehmigungsbehörde zur Entscheidungsfindung Sicherheitsbehörden wie die Landeskriminalämter oder fragt zentrale Register ab.

Durch das IT-Verfahren OSiP ist es laut IT-Planungsrat gelungen, die vielfältigen Beteiligten und Nutzergruppen (Unternehmen, Verwaltung) in automatisierte und weitestgehend medienbruchfreie Abläufe zu integrieren. Nach mehreren Jahren im erfolgreichen Einsatz wurde von den Beteiligten eine Neukonzeption von OSiP beschlossen.

Durch diese Neukonzeption soll ein noch besseres, leistungsstärkeres und benutzerfreundlicheres OSIP-Verfahren zur Verfügung stehen. Ziel des Projektes ist die einheitliche, länder- und fachbereichsübergreifende Durchführung von personenbezogenen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf Basis eines in der Entwicklungs-Kooperation erstellten und gemeinsam finanzierten IT-Verfahrens. Aus diesem Grund wurde die Neuentwicklung bereits im Aktionsplan 2014 des IT-Planungsrates aufgenommen.

Die Anwendungsbereiche Luft- und Hafensicherheit, Einbürgerungen, Erteilung von Aufenthaltstiteln (über das Bundesverwaltungsamt), Akkreditierungen bei Großveranstaltungen, atomrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung sowie die Anbindung der Waffenbehörden können bereits jetzt IT-gestützt mithilfe des IT-Verfahrens OSiP durchgeführt werden.

Um die Geschäftsprozesse der Zuverlässigkeitsüberprüfungen beim Bund und den Ländern im Sinne eines „gelebten eGovernments“ zu optimieren, soll künftig auch die Integration weiterer Anwendungsbereiche möglich sein. Für das Jahr 2016 waren funktionale Ergänzungen geplant. Weitere Länder beabsichtigen, OSiP einzuführen.

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