Baden-Württemberg Bis zu 7 Millionen Euro für kreative Pflege-Projekte

Von Johannes Kapfer Lesedauer: 1 min

Das Pflegesystem und die Kurzzeitpflege im Speziellen hat einen hohen finanziellen Bedarf. Um diesen abzudecken, hat das Land Baden-Württemberg ein Förderprogramm aus der Taufe gehoben und will kreative Projekte aus der Pflege mit insgesamt bis zu sieben Millionen Euro bezuschussen.

Das Förderprogramm „Innovationsprogramm Pflege 2024“ soll die finanzielle Bedarfe im baden-württembergischen Pflegesystem abfedern.
Das Förderprogramm „Innovationsprogramm Pflege 2024“ soll die finanzielle Bedarfe im baden-württembergischen Pflegesystem abfedern.
(© Evgeny - stock.adobe.com)

Man wolle den Verantwortlichen aus der Pflege die nötige kreative Freiheit lassen, wie sie die Fördergelder einsetzen, sagt der baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha und spricht damit eines der elementarsten Probleme im Gesundheitswesen an. Die Entscheiderinnen und Entscheider wüssten zwar zumeist ganz genau an welchen Stellen zusätzliche Finanzströme Abhilfe schaffen würden – die Zeitspanne zwischen Antragsstellung und Ausschüttung sei jedoch schlicht zu groß, so Lucha weiter. Man wolle daher mit einem neugeschaffenen Förderprogramm „Innovationsprogramm Pflege 2024“ die Pflegeeinrichtungen landesweit unkompliziert und zeitnah mit insgesamt bis zu sieben Millionen Euro zusätzlich ausstatten.

Insbesondere die Bereiche der Kurzzeitpflege und sogenannte Springer-Pool-Modelle sollen auf diese Art gefördert werden, ebenso wie Pflegemodelle, die auf eine tiefergreifende Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Pflege abzielen. Ein weiterer Förderschwerpunkt soll zudem die Weiterentwicklung von Pflegemodellen der Zukunft darstellen. Das langfristige Ziel sei es – laut Lucha – die Pflegebedürftigen so lange als möglich im häuslichen Umfeld zu pflegen. Dadurch soll die Personaldecke der stationären Pflegeeinrichtungen entlastet und der Übergang zwischen Krankenhaus und Pflegeeinrichtung oder Rehabilitationsmaßnahme möglichst reibungsarm gestaltet werden.

Weiterhin betont Lucha, dass die verstärkte Ressourcenbündelung im Umfeld der ambulanten Pflege einen Kernfaktor für den Fortbestand des Pflegesystems in Baden-Württemberg darstellt und deswegen explizit auch unkonventionelle Anträge im Förderverfahren berücksichtigt werden.

Der Förderaufruf „Innovationsprogramm Pflege 2024“ inklusive der notwendigen Anträge kann im Wortlaut auf der Webseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg eingesehen werden.

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