Klinik-Atlas Bundesregierung beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

Von Chiara Maurer Lesedauer: 2 min |

Lange wurde darüber diskutiert, nun steht es fest: Das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) wurde beschlossen. Doch was bedeutet das genau?

Durch das Krankenhaustransparenzgesetz sollen Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem geeignetn Krankenhaus unterstützt werden.
Durch das Krankenhaustransparenzgesetz sollen Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem geeignetn Krankenhaus unterstützt werden.
(© khunkorn – via Canva.com)

Welches Krankenhaus bietet welche Leistungen in welcher Qualität an? Diese Fragen soll künftig der Online-Klinik-Atlas beantworten und Patientinnen und Patienten so bei der Auswahl eines geeigneten Krankenhauses unterstützen. Die Grundlage dazu legte der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit dem Beschluss zum Krankenhaustransparenzgesetz.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt dazu: „Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, was Kliniken leisten. Mit dem interaktiven Klinik-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten.“

Durch das Gesetz erhalten Patientinnen und Patienten künftig also Daten, die für sie bisher nicht einsehbar waren. Dafür werden die Krankenhäuser nun verpflichtet, die notwendigen Informationen dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Das InEK liefert so die Daten und Auswertungen, die dann vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) für das Verzeichnis aufbereitet werden. Die Datenübermittlung für alle Krankenhausbehandlungsfälle erfolgt erstmals für das Datenjahr 2023.

Der Atlas soll so dauerhaft, verständlich und barrierefrei eine Übersicht von Qualität und Leistungen der Krankenhäuser bieten, die fortlaufend aktualisiert wird. Künftig könnten so auch weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden.

Zunächst werden im Klinik-Atlas jedoch folgende Informationen zu finden sein:

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal,
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.

Lauterbach erläutert außerdem: „Diese Transparenz ist längst überfällig und wird nun im Verbund mit unserer großen Krankenhausreform geschaffen. Durch mehrere Regelungen stärken wir zudem die Liquidität der Kliniken in Deutschland.“

Dazu sieht das Gesetz weitere Regelungen vor:

  • Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen.
  • Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes: Ab dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht.
  • Vorläufiger Mindererlösausgleich auch für Folgejahre: Für viele Krankenhäuser liegt für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese Krankenhäuser erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert wurden.

Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreform, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.

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