Patientendatenschutzgesetz versus eRezept-App bvitg: Die Staats-App ist ein Irrweg

Autor Manfred Klein

Gesundheits-Apps galten unter Datenschutzaspekten lange als gefährlich. Die Corona-Krise hat auch hier ein Umdenken ausgelöst. Und auch die Wirtschaft hat das Potenzial erkannt. Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. hat sich nun gegen eine von der gematik zu entwicklende Bundes-App für das eRezept ausgesprochen.

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Die Grundlagen der Datenfreigabe sind laut bvitg noch ungeklärt
Die Grundlagen der Datenfreigabe sind laut bvitg noch ungeklärt
(© stock.adobe.com)

Am 1. April hat das Bundeskabinett das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) beschlossen. Während insbesondere offene Punkte zur elektronischen Patientenakte (ePA) endlich geregelt und das eRezept verpflichtend eingeführt wird, kritisiert der bvitg die staatliche eRezept-App und sieht Klärungsbedarf bezüglich der Interoperabilität.

Dazu erklärte der Verband: „Mit dem PDSG nimmt das Bundesgesundheitsministerium ein wichtiges Etappenziel in Sachen elektronischer Patientenakte, die nun schrittweise um weitere Funktionen erweitert und zum Herzstück eines digitalen Gesundheitssystems ausgebaut wird. Daneben werden telemedizinische Leistungen sowie weitere Anwendungen digitaler Gesundheitsversorgung gestärkt. Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie zeigt sich das Potenzial solch digitaler Lösungen – und wie viel davon hierzulande noch immer nicht ausgeschöpft werden kann.“

Genau deshalb sei es wichtig, einen klaren Zeitplan zu skizzieren, wie etwa beim elektronischen Rezept, das erfreulicherweise ab 2022 verpflichtend wird. Der Zugriff auf das eRezept soll laut Gesetzesentwurf über eine App ermöglicht werden, welche die gematik entwickeln und anbieten soll.

Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, lehnt staatliche Eingriffe in den Markt ab
Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, lehnt staatliche Eingriffe in den Markt ab
(© bvitg)

„Das ist ein staatlicher Eingriff in den freien Markt, den wir klar ablehnen“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Wir fordern einen freien und fairen Wettbewerb, in dem Angebote durch Nutzerfreundlichkeit und Innovation die Bürgerinnen und Bürger überzeugen. Die potenziellen Marktanbieter brauchen lediglich von der gematik einheitliche technische Vorgaben und können dann schnell Angebote machen.“

Grundlagen für die Datenfreigabe

Positiv zu erwähnen seien jedoch die im Gesetz vorgesehenen Regelungen, die in Deutschland erstmals eine Rechtsgrundlage für eine freiwillige Datenfreigabe (auch bekannt als „Datenspende“) schaffe. Bezüglich der Datennutzung solle der Gesetzgeber jedoch noch mehr Mut beweisen und auch pseudonymisierte Daten zur Forschung nutzbar machen, so der Verband. Dies brächte echte Mehrwerte für die (Versorgungs-) Forschung, etwa bezüglich chronischer und seltener Krankheiten. In diesem Zuge sollte auch ein geregelter Zugang für forschende Industrieunternehmen geschaffen werden, die schließlich rund 75 Prozent der Forschungsvorhaben tragen oder finanzieren.

Handlungsbedarf bei Terminologien

Trotz des positiven Grundtenors des Gesetzes, kommen wichtige Punkte im PDSG aus Sicht des Verbandes noch zu kurz. Beispielsweise sind Details zur Einführung von internationalen Terminologien und Ontologien wie SNOMED CT unklar. „Wir fordern hier einen offenen Dialog mit allen Beteiligten, um das volle Potenzial für die Versorgung zu erschließen. Letztendlich führt kein Weg an einem weiteren Gesetz vorbei, das sich explizit mit der Einführung von SNOMED CT sowie weiteren Terminologien befasst“, fasst Sebastian Zilch die Kernposition des Verbands zusammen.

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