BMG forciert Terminologie-System bvitg fordert gesetzliche Regelung für SNOMED CT

Autor Julia Mutzbauer

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) die elektronische Patientenakte (ePA) nutzbar machen. Voraussetzung dafür ist die bessere Erfassung und Verarbeitung medizinischer Daten. All das soll das Terminologie-System SNOMED CT ermöglichen. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) sieht hier aber noch großen Regelungsbedarf.

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Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) fordert eine gesetzliche Regelung für die Einführung des elektronischen Medizin-Terminologie-Systems SNOMED CT
Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) fordert eine gesetzliche Regelung für die Einführung des elektronischen Medizin-Terminologie-Systems SNOMED CT
(© Artur - stock.adobe.com)

Der bvitg verweist in seiner Stellungnahme auch auf bisher ungeklärte Punkte bezüglich einer deutschen Mitgliedschaft in der Normenorganisation SNOMED International. Deshalb fordert der Verband eine gesetzliche Regelung zur Einführung von Terminologien.

Der bvitg kritisiert, dass folgende Punkte noch vollkommen offen sind:

  • die Rahmenbedingungen für eine Mitgliedschaft,
  • die Koordination von Änderungen,
  • die Konditionen,
  • die Ausgestaltung des geplanten Terminologie-Kompetenzzentrums sowie
  • die Übersetzung des englischsprachigen internationalen Systems ins Deutsche.

Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg erklärt dazu: „Terminologien sind immer auf eine langfristige und systemische Nutzung angelegt und sind gerade bei der Einführung für alle Beteiligten mit großem Aufwand verbunden“. Zilch fügt hinzu: „Deshalb fordern wir eine vertraglich gesicherte Verwendung für mindestens zehn Jahre. Insgesamt müssen die Verhandlungen in einem transparenten, offenen Dialog mit allen beteiligten Stakeholdern geführt werden“.

Durch die Vielzahl und Komplexität der offenen Punkte würde kein Weg an einem Gesetz vorbeiführen, das sich explizit mit der Einführung von SNOMED CT sowie weiteren Terminologien befasst. Da SNOMED CT nicht in der Lage sein werde, alle Anforderungen an eine datenunterstütze Gesundheitsversorgung zu erfüllen, sei es notwendig, den Austausch zwischen verschiedenen Terminologien zu ermöglichen. Der Verband spricht sich klar gegen Eingriffe in den Markt durch den Aufbau eigener Terminologie- und Mappingserver durch Selbstverwaltung und Behörden aus. Nach Meinung des bvitg sollte stattdessen auf in der Praxis etablierte und bewährte Lösungen zurückgegriffen werden.

Der Verband kritisiert zudem, dass die Zusammensetzung des nationalen Kompetenzzentrums für medizinische Terminologien, welches das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufbauen soll, noch nicht geklärt sei. „Nicht nur aufgrund des angespannten IT-Arbeitsmarktes, sondern auch im Sinne der Transparenz und Qualitätssicherung sollte auch externe Expertinnen und Experten eng in die Arbeit des Kompetenzzentrums eingebunden sein“, so Zilch.

„Insgesamt sprechen wir uns für eine kontinuierliche Einbindung der relevanten Fachgesellschaften aus Pflege, Medizin und Forschung sowie der betroffenen Industrieverbände aus“, so Zilch weiter.

Die komplette bvitg-Stellungnahme zur geplanten Einführung von SNOMED CT finden Sie hier

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