Gesundheitsdaten für die Forschung Funke-Kaiser fordert Antragsrecht auch für Unternehmen

Von Natalie Ziebolz

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Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken soll unter anderem die Behandlung von Patienten verbessert werden. Geht es darum, forschenden Unternehmen den Zugriff auf die sensiblen Daten zu gewähren, scheiden sich allerdings die Geister.

Björn Kleiner, Maximilian Funke-Kaiser und Natalie Gladkov beim Gesprächskreis Gesundheit des Bundesverbandes Medizintechnologie
Björn Kleiner, Maximilian Funke-Kaiser und Natalie Gladkov beim Gesprächskreis Gesundheit des Bundesverbandes Medizintechnologie
(© BVMed)

Die Nutzung der Gesundheitsdaten gilt als unerlässlich für die Weiterentwicklung der Medizin. Die Gretchenfrage ist: Sollen private Unternehmen ebenfalls für Forschungszwecke Zugang zu diesen sensiblen Daten erhalten? Für den digitalpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, ist die Sachlage klar: „Forschende Unternehmen sollten Antragsrecht für das Forschungsdatenzentrum erhalten“, erklärte er im Rahmen des Gesprächskreises Gesundheit des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Überhaupt fordert der FDP-Digitalpolitiker einen offensiveren Ansatz: „Es heißt immer ‚Wie können wir es verantworten, Gesundheitsdaten zu verwenden?'. Eigentlich sollte es heißen ‚Wie können wir es verantworten, Gesundheitsdaten nicht zu verwenden?' Wir müssen die Chancen stärker in den Fokus rücken“.

Mit seiner Meinung steht er nicht alleine da: „Wenn wir morgen noch MedTech-Innovationen entwickeln wollen, brauchen wir einen besseren Zugang zu Daten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Auch der Wissenschaftsrat hatte sich kürzlich erst dafür ausgesprochen, die Gesundheitsdatennutzung voranzubringen. „Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, wie wichtig die Digitalisierung in Gesundheitsforschung und Versorgung für Wohlstand, Unabhängigkeit und Innovationskraft des Standorts Deutschland ist, aber vor allem für den einzelnen Menschen und sein Wohlergehen“, erklärte die Ratsvorsitzende Prof. Dorothea Wagner.

Vernetzter Datenraum gefordert

Grundlage für die Nutzung der Gesundheitsdaten ist ein vernetzter Datenraum mit einer einheitlichen Dateninfrastruktur. „Wir müssen im Gesundheitswesen einheitliche Gesundheitsdaten-Standards einsetzen und die entsprechenden Schnittstellen schaffen. Wir können damit die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit sich ein erfolgreicher Markt entwickeln kann“, ist Funke-Kaiser, der Mitglied sowohl im Gesundheits- sowie im Digital-Ausschuss des Deutschen Bundestages ist, sicher. Eine wichtige Rolle spielten dabei auch schnelles Internet sowie digitale Identität.

Für eine bessere Datennutzung sei zudem eine „vernünftige Plattform für das Datenmanagement im Gesundheitssystem erforderlich – und das muss die elektronische Patientenakte sein“, so Funke-Kaiser. Die ePA müsse neben Abrechnungsdaten auch medizinische Daten und Studiendaten enthalten. Dies sei die Grundlage, um Versorgung – auch mithilfe von KI-gestützten Systemen – zu verbessern. Wichtig sei dabei die Datensouveränität der Menschen: sie müssten leicht verständlich und feingranular steuern können, welche Daten sie an wen zur Verfügung stellen. Die DSGVO stünde dem nicht entgegen. Sie müsse lediglich einheitlich ausgelegt werden.

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