Definition Was ist das Krankengeld und wie kann man es (online) beantragen?
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Krankenversicherte, die wegen einer längeren Erkrankung keinen Lohn mehr erhalten, werden von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung aufgefangen. Sie springt mit der Zahlung von Krankengeld ein. Erfahren Sie hier, wie Sie es online beantragen.

Das Krankengeld gehört zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der genaue Betrag hängt grundsätzlich von der Höhe des monatlichen Einkommens des Krankenversicherten ab. In der Regel handelt es sich um 70 Prozent des Bruttogehalts und wird meist ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung ausgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn fortzuzahlen.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld haben:
- Arbeitnehmer,
- Auszubildende,
- Empfänger von Arbeitslosengeld I.
Selbst wenn Studierende neben ihrem Studium einer versicherungsfreien, bezahlten Tätigkeit nachgehen, erhalten sie kein Krankengeld. Eine Änderung tritt erst ein, sobald sie ihren Schwerpunkt mehr auf den Job als auf das Studium legen. Das bedeutet, dass während einer Woche mehr als 20 Stunden in die Arbeit fließen.
Bei Arbeitsunfällen springen anstelle der gesetzlichen Krankenversicherungen die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaften ein.
Bekommen Selbständige Krankengeld?
Wer einer Selbständigkeit nachgeht, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige haben allerdings drei Optionen der Absicherung für den Krankheitsfall:
- 1. Sie zahlen höhere Beiträge für den Anspruch auf Krankengeld in die gesetzliche Krankenversicherung ein.
- 2. Sie wählen den Tarif Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
- 3. Sie entscheiden sich für den Abschluss einer privaten Krankentagegeld-Versicherung.
Wie wird Krankengeld online beantragt?
Krankenversicherte, die wegen einer Krankheit von der Arbeit fernbleiben, brauchen in der Regel keine Schritte einzuleiten. Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Arztpraxen Atteste auf elektronischem Weg an die gesetzlichen Krankenkassen. Obwohl Krankenversicherte ihre Krankmeldungen auch selbst beim Arbeitgeber vorlegen müssen, erhält dieser sie automatisch von der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit Oktober 2020 haben Patienten auch die Möglichkeit, sich online per Video-Sprechstunde krankschreiben zu lassen. Diese Richtlinie beruht auf einer Anpassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Sobald ein Anspruch auf Krankengeld eintritt, melden sich Mitarbeiter der Krankenkasse bei den Versicherten und leiten weitere Schritte ein.
Voraussetzungen für Online-Krankschreibungen
Krankschreibungen im Rahmen von Video-Sprechstunden sind nur dann möglich, wenn der behandelnde Arzt den Patienten bereits kennt und die Arbeitsunfähigkeit sicher beurteilen kann. Außerdem gilt eine Erstbescheinigung für maximal sieben Tage. Für nachfolgende Atteste müssen die Patienten persönlich in der Praxis zur Untersuchung erscheinen. Die behandelnden Ärzte stehen in der Pflicht, über die eingeschränkten Möglichkeiten für Befunde während einer Sprechstunde per Video-Call aufzuklären.
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