Definitionen Was ist der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS)?
Beim Europäischem Gesundheitsdatenraum handelt es sich um eine Initiative der EU-Kommission: Bis 2025 sollen die Mitgliedsstaaten einen EU-weiten Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen. Das erfordert die Einführung elektronischer Patientenakten.

Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum will die Europäische Kommission die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern. Die Abkürzung EHDS basiert auf der englischen Bezeichnung European Health Data Space. Die EU-Verantwortlichen streben eine standardisierte Form der Patientenakte an: Diese soll wie die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland alle ärztlichen Befunde und Behandlungen enthalten. Der EU-weite Ansatz soll dafür sorgen, dass Patienten die digitalisierten Daten in sämtlichen Mitgliedsländern nutzen können.
Europäischer Gesundheitsdatenraum: Ziele
Der EHDS soll laut EU-Kommission mehrere Funktionen erfüllen:
- bessere Versorgungs- und Behandlungsqualität über Staatsgrenzen hinweg
- Förderung der Forschung
- erweiterte Datengrundlage für die Gesundheitspolitik.
Vorteile für Patienten
Patienten sollen unmittelbar von der Digitalisierung profitieren: Erstens können sie jederzeit die Daten ihrer Patientenakte einsehen – das garantiert Transparenz. Zweitens greifen Ärzte und Kliniken nach der Einführung des EHDS in allen Mitgliedsländern auf diese Daten zu – mit diesem Zugriff können sie auf fundierter Grundlage diagnostizieren und behandeln. Das erweist sich als vorteilhaft, wenn sich EU-Bürger in einem anderen EU-Land aufhalten. Mithilfe des Gesundheitsdatenraums sollen sie zusätzlich länderübergreifend Rezepte einlösen können.
Bessere Datengrundlage für Forschung und Gesundheitsbehörden
Akteure der öffentlichen und privaten Gesundheitsforschung sollen die Gesundheitsdaten in anonymisierter oder pseudoanonymisierter Form ebenfalls verwenden können. Forschungseinrichtungen und Unternehmen versprechen sich davon unter anderem eine schnellere Entwicklung von Medikamenten. Zudem soll der EHDS Gesundheitspolitiker und Gesundheitsbehörden in die Lage versetzen, auf Probleme wie den Ausbruch einer Pandemie unmittelbar und angemessen zu reagieren. Die Europäische Kommission betrachtet die Datenmängel während der Corona-Pandemie als wichtiges Argument für diese Digitalisierungsoffensive.
Umsetzung der EDHS
Die EU-Kommission hat bereits das Pilotprojekt "MyHealth@EU" gestartet. Sie bietet eine einheitliche Plattform, auf der Mitgliedsstaaten die Gesundheitsdaten einspeisen können. Bis 2025 soll dieses System in allen EU-Ländern verfügbar sein. Den Zugriff auf diese Daten sollen nationale Behörden regulieren und kontrollieren. Ein Europäischer Gesundheitsdatenraum setzt voraus, dass die Mitgliedsstaaten eine elektronische Patientenakte einführen. Deutschland erfüllt dieses Kriterium seit 2021 mit der elektronischen Patientenakte.
Herausforderungen und Bedenken
In der EU gelten strenge Datenschutzregeln, die auch für den EDHS Anwendung finden. Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass ausschließlich Befugte Zugriff auf die Daten erhalten. Zudem dürfen Ärzte und andere Berechtigte nur bestimmte Daten abspeichern, bei der Verwendung für Forschungszwecke und durch Behörden ist eine Anonymisierung erforderlich. Diese Anforderungen führen in der Praxis zu vielfältigen Schwierigkeiten, das trifft zum Beispiel im Bereich IT-Sicherheit zu. Kritiker befürchten einen Missbrauch der Gesundheitsdaten.
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