Definition Was ist eine OTC (Over-the-counter drug)?
Rezeptfreie Medikamente dürfen von Privatpersonen ohne die vorherige Verschreibungspflicht eines Mediziners gekauft werden – was sie wiederum konkret von verschreibungspflichtigen Medikamenten abgrenzt, die eine Rezeptpflicht voraussetzen.

Die englische Bezeichnung „OTC“ – beziehungsweise ausgeschrieben „Over-the-counter drug“ (manchmal auch: „Over-the-counter-medicine“) – hat sich in der jüngeren Vergangenheit auch vermehrt in Deutschland etabliert. Gemeint sind damit Medikamente und Heilmittel, die aufgrund der aktuellen Gesetzgebung nicht verschreibungspflichtig sind. Verkauft werden diese beispielsweise in Drogerien oder vermehrt in Apotheken, was wiederum davon abhängt, ob das jeweilige Medikament apothekenpflichtig ist. Es ist möglich, dass ein Medikament einerseits apotheken-, aber andererseits nicht verschreibungspflichtig ist. Der Verkauf von apothekenpflichtigen, aber nicht an ein Rezept gebundenen Medikamenten darf in Deutschland sowohl online als auch in stationär niedergelassenen Apotheken stattfinden.
Warum gibt es Over-the-counter drugs?
Die Präparate müssen zwei wichtige Kriterien erfüllen, um als rezeptfreie Medikamente eingestuft zu werden: Einerseits müssen sie selbstverständlich bewiesen sicher sein, andererseits müssen sie eine Wirkung besitzen, die auch ohne begleitende Behandlung durch einen Mediziner eintreten kann. Over-the-counter drugs sind folglich eine Möglichkeit zur Selbstmedikation, kommen typischerweise aber nur bei einer relativ flachen und leichten Symptomatik beziehungsweise gängigen Alltagsbeschwerden zum Einsatz. Rezeptfreie Medikamente sollen folglich auch keinen Besuch bei einem Haus- oder Facharzt ersetzen, ebenso wenig sind sie als adäquater Ersatz gegenüber verschreibungspflichtigen Präparaten gedacht.
Kostenübernahme bei rezeptfreien Medikamenten
Wirtschaftlich spielen Over-the-counter-drugs in Deutschland aus Sicht der Krankenkassen nur eine geringfügige Rolle, da die Kosten hierfür im Regelfall nicht übernommen werden. Das ist eine weitere Abgrenzung gegenüber verschreibungspflichtigen Präparaten, für die der Kassenträger normalerweise aufkommt, sofern der Mediziner über sein ausgestelltes Rezept eine medizinische Notwendigkeit hierfür begründet. Private Krankenkassen übernehmen teilweise vollständig oder anteilig die Kosten für verschiedene Over-the-counter-drugs. Die exakte Leistungsübernahme solcher verschreibungsfreien Präparate ist immer vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig.
Einstufung von Over-the-counter-drugs
Verantwortlich dafür, welche Wirkstoffe verschreibungspflichtig oder eben nicht sind, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Selbiges legt fortlaufend Vorschläge vor, welche Wirkstoffe einer Verschreibungspflicht unterliegen sollen und welche als so ungefährlich gelten, dass bei Einnahme keine medizinische Überwachung erforderlich ist – in der Folge würde der Wirkstoff dann gegebenenfalls nicht mehr verschreibungspflichtig sein.
Eine Abgrenzung ist in Deutschland gegenüber den OTX-Arzneimitteln notwendig. Obgleich die Bezeichnung gegenüber OTC-Mitteln ähnlich ist, handelt es sich bei OTX-Arzneimitteln um von Ärzten verordnete Medikamente. Diese werden wahlweise auf einem grünen, PKV- oder GKV-Rezept vom behandelnden Arzt ausgestellt. OTC-Medikamente machen aus Sicht der Apotheken zwar die Hälfte des Absatzes in Packungseinheiten aus, haben aber einen nur überschaubaren Anteil am Gesamtumsatz.
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