Medizinische Register Implantatregister Deutschland: Der Probebetrieb ist gestartet

Von Johannes Kapfer Lesedauer: 2 min

Seit Sommer 2021 wurden deutschlandweit Daten zu Brustimplantaten gesammelt. Nun startet das Implantatregister Deutschland zunächst in den Probebetrieb. Welche Vorteile solch ein Register in Zusammenspiel mit der Telematikinfrastruktur hat und ab wann der Regelbetrieb geplant ist.

Das Implantatregister Deutschland befindet sich in der Testphase und soll 2024 in den Regelbetrieb wechseln.
Das Implantatregister Deutschland befindet sich in der Testphase und soll 2024 in den Regelbetrieb wechseln.
(© natali_mis - stock.adobe.com)

Medizinische Register gewinnen durch die rasanten Fortschritte im Bereich der Telematikinfrastruktur (TI) zunehmend an Bedeutung. Nun wurde das Implantatregister Deutschland in den Probebetrieb versetzt. Zunächst werden darin jedoch ausschließlich Brustimplantate erfasst. Bereits seit 2021 wurden dafür entsprechende Daten erhoben, aufbereitet und anonymisiert in die Datenbank des Registers eingepflegt. Ausschließlich die Vertrauensstelle im Robert-Koch-Institut kann die Patientinnen und Patienten über die Krankenversicherungsnummern identifizieren. Alle anderen Nutzer des Registers – also sowohl die Ärzteschaft als auch die Krankenkassen – erhalten lediglich pseudonymisierte Datensätze ausgespielt. Als rechtliche Grundlage dient hierbei das Implantateregistergesetz (IRegG), welches schon im Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Brustimplantate werden insbesondere nach Brustkrebserkrankungen oder speziellen medizinischen Indikationen empfohlen und von den Krankenkassen übernommen. Die Mehrheit der Brustoperationen finden jedoch aus ästhetischen Gründen statt und müssen daher – zumeist – selbst bezahlt werden. Die Kosten für Markenimplantate können dabei bis in den mittleren vierstelligen Bereich wandern. Aus Kostengründen finden viele Operationen der ästhetischen Chirurgie daher im nahen Ausland statt. Mit dem Implantatregister Deutschland soll nun die Sicherheit dieser Eingriffe und das Vertrauen in die plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie gestärkt werden.

Weitere Implantate sollen sukzessive eingepflegt werden

Deutschlands Gesundheitsminister, Karl Lauterbach (SPD), ist davon überzeugt, dass das Implantatregister nur den ersten Schritt darstellt. „Mit Brustimplantaten können Frauen nach einer Brustkrebserkrankung oder mit Fehlbildungen mehr Lebensqualität wiedererlangen.“ Die Patientinnen sollten sich darauf verlassen können, dass sie qualitativ hochwertige Implantate bekommen und bei Problemen schnell informiert werden, so Lauterbach. Das Implantatregister Deutschland wurde von der bundeseigenen D-Trust GmbH und dem ITZBund entwickelt. Für den Betrieb ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig. Der Datentransport findet komplett über die Telematikinfrastruktur statt. Die Entwicklung des Registers erfolgte gemeinschaftlich mit der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) und der Arbeitsgemeinschaft für ästhetische, plastische und wiederherstellende Operationsverfahren in der Gynäkologie (AWOgyn), die eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe darstellt.

Nach aktuellem Stand soll das Implantatregister 2024 in den Regelbetrieb wechseln und ab diesem Zeitpunkt sollen alle – in Deutschland eingesetzten – Brustimplantate verpflichtend im Register erfasst werden. Ab 2025 soll das Register auch Endoprothesen aus den Bereichen der Hüft- und Kniechirurgie abbilden.

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