Gesundheitsdatennutzung Symposium erarbeitet Vorschläge zum Bundesgesetz

Von Nicola Hauptmann |

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Bayerns Gesundheitsminister Holetschek drängt seit längerem auf eine bessere Nutzung von Gesundheitsdaten. In einem gemeinsamen Symposium mit der Bayerischen Akademie der Wissenschaften wurden jetzt konkrete Vorschläge zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz erarbeitet.

„Wir müssen Gesundheitsdaten umfassender verwenden können – für die Versorgung genauso wie für die Forschung.“ Klaus Holetschek, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Dezember 2022
„Wir müssen Gesundheitsdaten umfassender verwenden können – für die Versorgung genauso wie für die Forschung.“ Klaus Holetschek, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Dezember 2022
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"Daten teilen, Menschen heilen" war das Motto des gemeinsamen Symposiums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (BAdW) und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege am 19. Dezember in München. "Medizinischer Fortschritt erfordert Innovationen, die auf der effektiven und zeitnahen wissenschaftlichen Auswertung individueller Patientendaten basieren", erläutert der designierte BAdW-Präsident Prof. Markus Schwaiger, der das Symposium mit organisiert hat. Man strebe daher ein "dynamisch lernendes Gesundheitssystem an, das auf diesen digitalen Daten aufbaut und sich dadurch kontinuierlich verbessert."

Vorschläge zur Gesundheitsdatennutzung

Gesundheitsdaten sollen besser nutzbar gemacht werden – sowohl für die Patientenversorgung als auch für die Forschung, fordert auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek: Das neue Gesundheitsdatennutzungsgesetz des Bundes müsse Datenschatz und Datenschutz zusammenbringen.

Konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Gesetzes haben Expertinnen und Experten im Rahmen des Symposiums erarbeitet. Grundlegende Punkte sind:

  • Die Einrichtung einer Datenzugangsstelle nach den Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums: Für die Verknüpfung von Daten werde ein unabhängiger „Unique Identifier“ benötigt, etwa die steuerliche Identifikationsnummer.
  • Ein niedrigschwelliger, regionaler Zugang zu einer nationalen Gesundheitsdatenbank
  • Federführungsprinzip: Bei länderübergreifenden Forschungsvorhaben soll mittels Algorithmus eine federführende Datenschutzbehörde festgelegt werden. Andere beteiligte Landesdatenschutzbehörden erhalten eine kurze Frist zur Stellungnahme, nach deren Ablauf eine Genehmigungsfiktion gilt.

Weitere Vorschläge betreffen verbindliche Vorgaben für das geplante Registerdatengesetz (zu Qualität, Interoperabilität, Sicherheit, Zugänglichkeit, Erhebung und Speicherung von Daten), Anwenderfreundlichkeit digitaler Lösungen sowie Regelungen zum „broad consent“, also der breiten Einwilligung in die Datennutzung zu Forschungszwecken, ohne Zweckbindung.

Opt Out für die elektronische Patientenakte

Als wichtiger Schritt wird der Systemwechsel bei der elektronischen Patientenakte (ePA) gesehen: vom Opt In zum Opt Out. Auch dazu formulierten die Teilnehmer des Symposiums konkrete Anforderungen:

  • ein verpflichtender, strukturierter Minimaldatensatz, der stufenweise ausgebaut werden muss,
  • perspektivische Sekundärdatennutzung
  • keine automatische Löschung innerhalb starrer Fristen
  • Grundsätzlich sollten alle an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer auf die ePA-Daten zugreifen können – mit der Option für Inhaber der ePA, einzelne Leistungsgruppen auszuschließen.
  • Zugriffe müssen protokolliert und Missbrauch sanktioniert werden.
  • In der ePA sollen alle Versicherungsleistungen aufgenommen werden, unabhängig vom Versicherungsstatus.
  • Die Bereitstellung von ePA-Daten für Forschungszwecke erfordert eine Datenverbindung zu anderen Datenquellen wie etwa Registerdaten.
  • Der Zugriff auf die Patientenakte soll nicht nur über die ePA-App, sondern auch über einen Browser möglich sein.

Zudem befürworten die Experten die Einrichtung einer Nationalen Digitalen Gesundheitsagentur, die zielgruppenorientiert zu Digitalisierung, Datennutzung sowie Datenschutz (im Gesundheitswesen) aufklärt und informiert.

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