Definitionen Was ist die Digitale-Gesundheits­anwendungen-Verordnung (DIGAV)?

Von llamedosleaf

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft digitale Gesundheitsanwendungen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür bietet die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung.

Gesundheits-Apps auf Rezept – die DIGAV macht es möglich
Gesundheits-Apps auf Rezept – die DIGAV macht es möglich
(© aga7ta – Fotolia)

Die Digitale-Gesundheits­anwendungen-Verordnung, kurz DiGAV, ist Teil des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), das der Bundestag am am 7. November 2019 beschlossen hat. Sie beruht auf der Annahme, dass viele Patienten bereits Apps nutzen, die die Gesundheit zum Thema haben.

Unter anderem übernehmen digitale Anwendungen das Dokumentieren von Medikamenteneinnahmen und gemessenen Werten. Dank der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung kann ein Arzt oder eine Ärztin solche Apps nun verschreiben. Die Kosten für den Kauf der Software oder für ein Abonnement übernimmt dann die gesetzliche Krankenversicherung.

Prüfung nach festgelegten Kriterien

Damit ein Softwarehersteller in den Genuss dieser Förderung kommt, muss seine App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf

  • Sicherheit,
  • Funktionstauglichkeit,
  • Qualität,
  • Datensicherheit und
  • Datenschutz

hin geprüft werden. Wenn dies erfolgreich war, erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen für ein Jahr die Kosten. Dies findet auf vorläufiger Basis statt: Während des Jahres muss der Hersteller konkreter nachweisen, dass seine Anwendung die Versorgung der Patienten verbessert. Zudem muss der Softwareanbieter mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln, wie viel Geld er von den Kassen künftig erhalten wird.

Mehr Apps im Behandlungsalltag durch objektive Bewertungen

Die Intention dieser eHealth-Verordnung ist, dass mehr Patienten objektiv gute Apps nutzen. Vor der DiGAV mussten sich Interessierte selbst durch die Vielzahl der verfügbaren Programme probieren oder auf subjektive Bewertungen anderer Nutzer vertrauen. Die Verordnung ergänzt diese und die Herstellerangaben durch die objektiven Bewertungen eines Bundesinstitutes. So wird auch Personen in Heilberufen die Orientierung im Softwareangebot erleichtert. In der Folge sollen den Patienten mehr sinnvolle Apps vorgestellt bzw. verschrieben werden.

Für mehr Transparenz bei digitalen Unterstützungsangeboten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll die Verfahren und Methoden zur Bewertung digitaler Gesundheitsanwendungen entwickeln. Nur Apps, die positive Versorgungseffekte oder Strukturverbesserungen für die Patienten bieten, gelten als erstattungsfähig. Es ist vom Bundesinstitut ein Verzeichnis zu erstellen, das geeignete Gesundheitsanwendungen listet. Dieses muss laut Verordnung nutzerfreundlich gestaltet sein und Ärzten wie Patienten zu mehr Transparenz im Softwaremarkt verhelfen.

(ID:46404932)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung