Definition Was ist die TI-Pauschale?
Mit der neuen TI-Pauschale ändern sich die Abrechnungspauschalen für Arztpraxen. „T“" steht kurz für Telematikinfrastruktur und deckt Kommunikations- ebenso wie digitale Leistungen im Gesundheitswesen ab.

Im Juli 2023 änderte sich die Art und Weise, wie Praxen ihre Telematikinfrastruktur sowie daran gekoppelte erbrachte Leistungen abrechnen. Seit dem ersten Entwurf zur TI-Finanzierung und der Pauschale durchlief das Gesetz, unter anderem nach Beanstandungen seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen und vom KBV, mehrere Änderungen. In seiner heutigen Form orientieren sich gewährte Mittel und die Finanzierung an mehreren Bewertungsaspekten einer Praxis.
In welcher Höhe die TI-Pauschale an Arztpraxen ausgeschüttet wird, ist unter anderem davon abhängig:
- Zeitpunkt der Erstausstattung,
- Zeitpunkt des Konnektorentauschs,
- Kürzungen erfolgen, sofern Komponenten oder Anwendungen fehlen.
In maßgeblicher Relation steht die Höhe der TI-Pauschale zur Praxisgröße. Unter identischen Voraussetzungen würde eine Praxis mit drei beschäftigten Medizinern folglich eine höhere Pauschale ausgeschüttet bekommen, als eine alleine oder zu zweit geführte Praxis. Sofern Konnektoren nicht bereits ersetzt beziehungsweise getauscht wurden, fällt die Pauschale ebenfalls meist höher aus.
Charakteristisch für die Ausgestaltung der Pauschale sind zudem die vorgesehenen, relativ hoch ausfallenden Kürzungen, die bei einem Fehlen von Anwendungen auftreten.
Anwendungen und Voraussetzungen für die TI-Pauschale
Die Voraussetzungen sind in der BMG-Verordnung definiert, die jeweiligen Nachweise dafür müssen die Praxen erbringen. Eine Reihe der Voraussetzungen ist zudem an unterschiedliche Stichtage gekoppelt, wovon einige auch noch in der Zukunft liegen.
Aktuell berücksichtigt die TI-Pauschale die folgenden Anwendungen und bringt entsprechende Voraussetzungen mit:
- Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan, e-Patientenakte sowie Kommunikationsleistungen (alles ab 1. Juli 2023),
- ab dem 1. Oktober 2023 müssen Praxen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen,
- ab dem 1. Januar 2024 elektronische Rezept-Verordnungen,
- ab 1. März 2024 elektronisch angefertigte Arztbriefe.
Die TI-Pauschale zielt also maßgeblich darauf ab, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und speziell unter dem Dach von niedergelassenen Medizinern voranzubringen. Im Zuge dessen können, wenn einzelne oder mehrere der oben genannten Anwendungen fehlen, auch die ausgezahlten Pauschalen gekürzt werden. Dadurch sollen Arztpraxen einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, um beispielsweise elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Arztbriefe schnellstmöglich innerhalb der Praxis- und Softwarestrukturen zu etablieren.
Für die Anwendungen notwendig sind eine Reihe von Komponenten und Softwaredienste, darunter beispielsweise eHealth-Kartenterminals, Konnektoren mit entsprechender Zertifizierung und eID für Ärzte. Alle diese Komponenten müssen durch die entsprechenden Stellen zertifiziert sein, um die Praxis für eine Auszahlung der TI-Pauschale zu berechtigten. Für die Auszahlung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig.
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