Hausärzte: „Politischer Aktionismus ohne nachhaltige Strategie“ Ab heute dürfen Apotheker impfen

Von Susanne Ehneß |

Ab dem heutigen Dienstag bieten die ersten Apotheken Covid-19-Schutzimpfungen an. Der Bayerische Hausärzte-Verband deutet dies als „ein weiteres Zeichen der politischen Missachtung“ gegenüber niedergelassenen Ärzten und ihren Praxisteams.

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Impfen in Apotheken: ab 8. Februar 2022 ist das möglich
Impfen in Apotheken: ab 8. Februar 2022 ist das möglich
(© ABDA)

Die bayerischen Hausärzte haben bis dato über elf Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht – und genau hier gehört nach Meinung des Bayerischen Hausärzteverbandes die Impfung auch hin: in die Arztpraxis.

„Bevor wir Ärztinnen und Ärzte impfen, haben wir eine 12-jährige Ausbildung hinter uns, in der wir unter anderem gelernt haben, was bei unerwarteten Impfreaktionen oder gesundheitlichen Notfällen zu tun ist. Apothekerinnen und Apotheker dagegen, die jetzt Impfungen anbieten, haben gerade einmal einen wenige Stunden umfassenden, oberflächlichen Online-Kurs hinter sich“, warnt Landesvorsitzender Dr. Markus Beier. Das Impfen in Apotheken sei eine massive Überschreitung der Grenzen medizinischer Heilberufe. „Es werden doch auch keine Elektroinstallationen in Gebäuden abgenommen, die ein reiner Sanitärbetrieb eingerichtet hat“, so Beier.

6.000 Apotheker geschult

Zahlreiche Apotheken haben sich indes auf den Impfstart vorbereitet. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) spricht von einer „vierstelligen Zahl“ an Apotheken, die sich bisher bei ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer gemeldet hätten. „Wir gehen davon aus, dass mehrere hundert Apotheken (...) mit den Impfungen starten“, kommentiert ABDA-Prädientin Gabriele Regina Overwiening. Zudem hätten mittlerweile gut 6.000 Apotheker die notwendige Schulung absolviert.

Um Impfungen durchführen zu dürfen, müssen die Apotheken folgende Kriterien erfüllen:

  • Eine Fortbildung muss absolviert werden, die auch die Ersthilfe in Notfällen umfasst.
  • Besondere Räumlichkeiten müssen eingerichtet und
  • eine Haftpflichtversicherung vorgehalten werden.
  • Das Vorliegen der Voraussetzungen muss an die zuständige Landesapothekerkammer gemeldet werden.
  • Durchgeführte Impfungen müssen tagesaktuell über eine Schnittstelle an die Impf-Surveillance des Robert-Koch-Instituts. weitergegeben werden.

Beziehung zwischen Arzt und Apotheker belastet?

„Bisher gab es, auch und besonders in der Pandemie, eine ganz hervorragende Zusammenarbeit zwischen Praxen und Apotheken bei der gemeinsamen Versorgung zu Gunsten der Menschen. Dafür sind wir Hausärztinnen und Hausärzte den bayerischen Apothekerinnen und Apothekern dankbar“, betont Dr. Beier vom Hausärzteverband. Zudem habe die überwiegende Mehrheit der bayerischen Apotheker gar kein Interesse an dieser „politisch motivierten Beteiligung am Impfen“.

„Aber dort, wo Apotheken ohne Nachweis der ärztlichen Heilkunde zu impfen beginnen, werden wir als Praxen vor Ort hinterfragen müssen, ob an dieser Stelle eine vertrauensvolle Zusammenarbeit überhaupt noch möglich ist“, mahnt Beier und fügt vieldeutig hinzu: „ Mit dem Projekt des eRezepts eröffnen sich schließlich demnächst auch ganz andere Möglichkeiten …“

Dr. Beier kann darüber hinaus keinen Bedarf an zusätzlichen Impfstellen erkennen. „Wir haben bisher nur Phasen des starken Impfstoffmangels und Phasen eines deutlichen Überangebots an Impfmöglichkeiten erlebt“, so Beier. „Vielmehr wird die gute Versorgung der Menschen in diesem Land abermals durchgeschüttelt durch politischen Aktionismus ohne nachhaltige Strategie – unter Inkaufnahme unnötiger Risiken.“

Welche Apotheke impft?

Über das Portal www.mein-apothekenmanager.de können Interessierte ab sofort suchen, welche Apotheke in der Nähe die Covid-19-Impfung anbietet. Das Portal wird vom Deutschen Apothekerverband (DAV) betrieben.

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