Telematikinfrastruktur Holpriger Start für das elektronische Rezept

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Zum 1. Januar 2022 geht das elektronische Rezept offiziell an den Start. Für Arztpraxen, deren technische Infrastruktur noch nicht steht oder Probleme bereitet, gibt es eine Alternative.

Mit dem Smartphone die Medikamente aus der Apotheke holen – das wird ab 2022 ganz normal sein
Mit dem Smartphone die Medikamente aus der Apotheke holen – das wird ab 2022 ganz normal sein
(© ABDA)

Noch läuft die Testphase für das neue elektronische Rezept (eRezept). Seit 1. Juli 2021 wird die digitale Verordnung in ausgewählten Apotheken und Arztpraxen geprüft – zunächst in der Region Berlin-Brandenburg, seit Dezember bundesweit. „Die bisherige Testphase ist erfolgreich verlaufen“, versichert die gematik, die für die Bereitstellung der Telematikinfrastruktur (TI) zuständig ist. An der Einführung zum 1. Januar 2022 wird festgehalten.

eRezept, PDSG, TI und gematik

Das elektronische Rezept wird im Zuge des im Oktober 2020 in Kraft getretenen „Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)“ eingeführt. Demnach ist ab Januar 2022 die Nutzung des eRezepts bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente Pflicht.

Die Übermittlung der Rezeptdaten an die Apotheke läuft über die Telematikinfrastruktur (TI), die von der Gesellschaft für Telematik (gematik) bereitgestellt wird. Die TI soll schrittweise alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzen. Das Bundesgesundheitsministerium hält mit 51 Prozent die Mehrheit der Gesellschafteranteile an der gematik.

Wird einem Patienten ein Arzneimittel verschrieben, kann der Patient wählen, ob er das eRezept per Smartphone-App digital an eine gewünschte Apotheke übermitteln will oder ob er lieber die für die Einlösung des Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Ausdruck bekommen möchte. Es geht also auch analog.

Neben verschreibungspflichtigen Medikamenten sollen künftig auch Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.

Technik

Folgende technische Voraussetzungen müssen aufseiten der Arztpraxen erfüllt sein, um das eRezept nutzen zu können:

  • Anbindung an die TI,
  • elektronischer Heilberufsausweis 2.0,
  • Nutzung eines von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Praxisverwaltungssystems inklusive eRezept-Update.

Für die gesetzlich versicherten Patienten ist das Prozedere etwas einfacher. Sie benötigen eine App der gematik, die, solo verwendet, aber nur zum Einscannen eines zuvor in der Praxis ausgedruckten Rezept-Codes genutzt werden kann. Für alle anderen Funktionen sind erforderlich:

  • eine Gesundheitskarte mit sechsstelliger Zugangsnummer,
  • ein PIN zur Gesundheitskarte, der von der Krankenversicherung ausgestellt wird, sowie
  • ein NFC-fähiges Handy mit mindestens iOS 14 oder Android 7.

Die kostenfreie gematik-App namens „Das E-Rezept“ ist bereits im App-Store von Apple, bei Google Play und Huaweis AppGallery verfügbar.

Für Patienten, die kein Smartphone besitzen oder die App nicht nutzen wollen, kann das Rezept wie gewohnt in der Arztpraxis ausgedruckt werden, es sieht lediglich anders aus als der bisher gewohnte rosafarbene Zettel.

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Zweifel an der Aussagekraft der Tests

Die KBV sieht die Ergebnisse aus der derzeit laufenden Testphase kritisch: „Bislang wurden gerade einmal 42 eRezepte erfolgreich ausgestellt und verschickt.“ Eigentlich war geplant, mindestens 1.000 eRezepte auszustellen. Weder die Anzahl der teilnehmenden Systeme in den Arzt-, Zahnarztpraxen und Apotheken noch die Anzahl der teilnehmenden Krankenkassen seien im Test erreicht worden. Ein Krankenhaus war an den Tests bisher überhaupt nicht beteiligt.

An der Aussagekraft der bisherigen Tests hat die KBV daher „erhebliche Zweifel“. „Ob alle Anwendungen uneingeschränkt funktionieren, ist aufgrund des niedriger ausgefallenen Testvolumens zweifelhaft und daher noch nicht abschließend zu beurteilen“, bewertet die KBV die bisherige Testphase. „Täglich werden in Arzt- und Zahnarztpraxen etwa zwei Millionen Rezepte ausgestellt. Fehlerhaft übermittelte eRezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar.“

Aufschub gefordert

Die KBV forderte bereits Ende Oktober einen Aufschub für die Einführung des eRezepts. In den Praxen werde es „in vielen Fällen zu Problemen führen, manchmal sogar zu Chaos, weil nicht alle der vielen technischen Komponenten und organisatorischen Anpassungen ausreichend getestet“ seien, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel damals. Er forderte einen Aufschub bis mindestens 1. Juli 2022. „Noch besser wäre natürlich ein ganzes Jahr“, aber es sei vielleicht auch „mit ausreichenden Tests, mit entsprechender Anstrengung aller Beteiligten bis zum 1. Juli hinzubekommen“.

Da der Starttermin trotz der Proteste bisher nicht verschoben wurde, appelliert die Bundesvereinigung nun an den Gesetzgeber, „die Anwendung des eRezeptes erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen“.

Ambitionierter Zeitplan

Tobias Leipold, CEO von eHealth-Tec, ist da optimistischer. Sein Unternehmen ist zusammen mit IBM für die Bereitstellung der digitalen Infrastruktur für das eRezept zuständig und entwickelte den Fachdienst sowie die Schnittstellen zu Arztpraxen und Apotheken. Er geht von der geplanten Einführung zum Jahreswechsel aus: „Die technische Infrastruktur wurde erfolgreich aufgebaut und der Roll-Out für die Arztpraxen, Apotheken sowie Abrechnungsdienstleister ist in vollem Gang.“ In den großen Pilotprojekten zum eRezept habe man festgestellt, dass die Patienten sich auf die elektronische Verordnung freuen. „Klar ist aber auch, dass wir auch nach dem Start zusammen mit der gematik die eRezept-Lösung immer weiter verbessern und fortentwickeln werden“, beschreibt Leipold die Herausforderung für die nächsten Monate.

Tobias Leipold, CEO von eHealth-Tec
Tobias Leipold, CEO von eHealth-Tec
(© eHealth-Tec)

Den Zeitplan zur Entwicklung und Aufstellung des eRezept-Dienstes hält er gleichwohl für „sehr ambitioniert“. „Jedes große Projekt birgt Herausforderungen, die man nur gemeinsam überwinden kann, gerade wenn an viele Akteure und technische sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen gedacht werden muss“, so Leipold. „Daher war es und ist es so wichtig, dass die Zusammenarbeit vertrauensvoll und konstruktiv ist – und das hat mit der gematik und unseren weiteren Partnern im Konsortium extrem gut geklappt“, zeigt sich Leipold überzeugt. Nur auf diese Weise habe der Zeitplan eingehalten werden können.

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Unterversorgung ausbremsen

Auch für Nico Hribernik, Gründer der Gesundheitsplattform Wellster Healthtech, ist eine Verschiebung des Termins keine Option, da die „aktuelle Unterversorgung“ sonst bestehen bleibe. „Aus unseren eigenen Studien mit der LMU München sowie der Uni Freiburg wissen wir: 70 Prozent aller Menschen lassen sich trotz Beschwerden nicht durch einen Arzt behandeln, zum Beispiel wegen Unwissenheit, Scham und Bürokratie. Das eRezept kann helfen, diesen Menschen endlich einen Zugang zu medizinischer Versorgung zu geben“, ist Hribernik überzeugt. „Schon heute gewinnen wir einen Großteil unserer Patienten aus dem Segment, die ohne Digitalangebot nie wegen ihres Problems zum Arzt oder Apotheker gegangen sind. Das zeigt, wie wichtig die Digitalisierung ist, um die Hemmschwelle von Betroffenen zu senken.“

Nico Hribernik, Gründer der Gesundheitsplattform Wellster Healthtech
Nico Hribernik, Gründer der Gesundheitsplattform Wellster Healthtech
(© Wellster Healthtech)

In technischer Hinsicht sieht er aber noch Nachbesserungsbedarf. „Ärzte und Apotheken haben zum Teil noch Schwierigkeiten, die notwendigen Anwendungen im System zu implementieren. Außerdem haben einige Ärzte keinen eigenen Heilberufsausweis“, erklärt Hribernik. Die Einführung des digitalen Rezepts solle nicht im Chaos versinken. „Wir haben zu oft gesehen, dass Digitalprojekten ein Stempel aufgedrückt wird, wenn am Anfang etwas schiefgeht. Wir sehen aktuell vor allem Prioritäten- und Kapazitätsprobleme, das haben die Impfzertifikate gezeigt. Insbesondere bei Datenschutz und -sicherheit müssten höchste Standards sichergestellt sein – das hat Priorität vor dem Startdatum“, meint Hribernik.

„Ob alle Marktteilnehmer in der Prozesskette das eRezept erstellen und bearbeiten können, ist tatsächlich fraglich“, meint auch Dr. Christian Wegner, Apotheker und Geschäftsführer der Medipolis-Gruppe. „Laut Mitteilung der Anbieter der Arztinformationssysteme werden zum 1.1.2022 die meisten Praxen technisch in der Lage sein, das eRezept zu erstellen. Die Anbieter der Apothekensysteme sind auch bereit loszulegen. Ein großes Fragezeichen ist wohl aktuell noch bei den Abrechnungssystemen der Krankenkassen“, erläutert Wegner. Eine Verschiebung der Einführung lehnt er ab: „Der Handlungsdruck kommt aus meiner Sicht vom Patienten. Die Vereinfachung der Einlösung eines Rezeptes kann und muss in naher Zukunft umgesetzt werden. Der Termin sollte auf jeden Fall beibehalten werden, so dass die, die fertig sind, auch damit arbeiten können.“

Dr. Christian Wegner, Apotheker und Geschäftsführer der Medipolis-Gruppe
Dr. Christian Wegner, Apotheker und Geschäftsführer der Medipolis-Gruppe
(© Medipolis)

Dr. Wegner betreibt mit „eRezept Regio“ bereits eine eigene Lösung der Übermittlung von eRezept und Papierrezept inklusive Medikamenten-Lieferservice und will diesen Service ausbauen. „Bisher war es im Segment der rezeptpflichtigen Arzneimittel eher schwer, Patienten einen smarten Bestellweg anzubieten, da der Patient immer erst das Papierrezept zur Online-Apotheke schicken musste. Mit dem eRezept, welches politisch gewollt ist und gerade in der regulatorischen Umsetzung steckt, wird sich genau das ändern. Der Patient hat seinen qualifizierten Datensatz und kann nun direkt und abschließend seine Medikamente online bestellen“, erklärt Wegner.

Vonseiten des Apothekerverbandes stehen die Ampeln ebenfalls auf Grün. Bereits Ende Juni verkündete die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dass mehr als als 90 Prozent der Apotheken mit den notwendigen TI-Komponenten – Konnektor, Institutionenkarte und Heilberufsausweis – ausgerüstet seien. „Die Apothekerschaft begrüßt das eRezept“, versicherte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

Vertrauen aufbauen

Auch in puncto Aufklärungsarbeit dürften die Apotheken in den vergangenen Wochen viel zu tun gehabt haben, hatten doch 63 Prozent der Teilnehmer einer ABDA-Umfrage zur Jahresmitte noch nie etwas vom eRezept gehört. Ganze 95 Prozent wussten nicht, wann das digitale Rezept eingeführt wird.

Dabei sollen Patienten, Arztpraxen, Apotheker und Krankenversicherer gleichermaßen vom digitalen Rezept profitieren. „Wir sehen die größten Vorteile beim Patienten, zum Beispiel weniger Zettelwirtschaft, schnelle Versorgung, mehr Zeitersparnis durch weniger Bürokratie. Folgerezepte sind direkt bei der Apotheke einzulösen, der extra Gang zum Arzt entfällt. Die Patienten haben nun ein breiteres Angebot an Apotheken und können sich für die Vor-Ort-Apotheke entscheiden oder Medikamente nach Hause liefern lassen“, meint Hribernik. „Auch die Leistungserbringer und Kostenträger werden langfristig durch vollständige digitale Prozesse profitieren, da vollständige Verordnungen und Abrechnungsdatensätze ohne Medienbrüche bearbeitet werden können“, ergänzt Dr. Wegner.

Die Abläufe in Apotheke und Arztpraxis sollen vereinfacht und Videosprechstunden gepusht werden, zudem soll eine Übersicht der verschriebenen Medikamente und damit potenzieller Wechselwirkungen gegeben sein. „Für die Apotheken bringt das eRezept mehr Sicherheit vor unvollständigen, fehlerhaften oder gefälschten Verordnungen“, heißt es vonseiten der ABDA. „Pflichtfelder im elektronischen Formular verhindern, dass wichtige Daten fehlen. Das erspart Rückfragen bei Ärzten und Ärger bei der Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen.“

Mehr Vertrauen in die eRezept-Anwendung und generell in die TI will die gematik durch Transparenz aufbauen und hat im August den Quellcode der eRezept-App auf GitHub bereitgestellt. Die Veröffentlichung wurde laut Florian Hartge, CPO und Verantwortlicher für Produktionsprozesse bei der gematik, sehr positiv von externen Partnern, Herstellern und Entwicklern aufgenommen. „Die Community ist kein stiller Leser – wir erwarten konstruktive Kritik von Experten, was unserer App letztendlich zugutekommt und die Nutzerfreundlichkeit erhöhen kann“, so Hartge.

Notfallplan

Was passiert mit den Arztpraxen, die tatsächlich zum Jahresbeginn technisch noch nicht up to date sind? Die KBV hat in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte noch bis 30. Juni 2022 in Papierform ausgestellt werden können. „Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und eRezepten zum 1. Januar nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden“, heißt es bei der KBV. Die gematik hält am Starttermin zwar fest, spricht aber auch davon, dass das eRezept „Schritt für Schritt“ umgesetzt werde.

 Quo vadis, Telemedizin?

Videosprechstunden oder telefonische Konsultationen sind im Zuge der Corona-Pandemie zum probaten Mittel geworden. Das anschließend ausgestellte Rezept wird dann entweder postalisch verschickt oder muss in der Praxis abgeholt werden. Das eRezept soll diesen Vorgang entbürokratisieren und schneller machen.

Dr. Wegner sieht dies als richtigen Schritt, da eine Videosprechstunde ohne eRezept „eben nur eine halbe digitale Versorgung“ sei. „Wenn das Rezept jedoch digital direkt bei der Videosprechstunde versendet werden kann, dann werden auch die Patienten das Angebot viel häufiger nutzen und die Leistungserbringer deutlich häufiger anbieten. Die Steigerung von telemedizinischen Angeboten wird aber im Gegenzug auch einen Impuls zur digitalen Einreichung von Rezepten auslösen“, meint Wegner.

Tobias Leipold sieht die Telemedizin als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Behandlung. Und: „Gerade für gesetzlich Versicherte wird die Telemedizin noch attraktiver, da mit der Einführung des eRezeptes auch die Kosten für verordnete Arzneimittel von den gesetzlichen Kassen übernommen werden“, ergänzt Leipold. Er ist überzeugt, dass Telemedizin an Bedeutung zunimmt: „Das wichtige Thema hierbei ist sicher die Interoperabilität – also Schnittstellen – um medizinische Daten, wie Laborwerte und Arztbriefe, aber zum Beispiel auch die Daten von Smartwatches bündeln und digitalisieren zu können, damit die Ärzte bessere Therapiemöglichkeiten zum Wohle der Patienten erstellen können.“ Wegner ergänzt: „Auch künstliche Intelligenz wird bei der Diagnostik viel häufiger unterstützen und gegebenenfalls Therapieanpassungen automatisieren.“

Nico Hribernik fordert, bei künftigen digitalen Services mehr aus der Patientensicht zu denken. „Das zwanghafte Digitalisieren von Offline-Infrastruktur zu Online-Infrastruktur funktioniert nicht“, ist Hribernik überzeugt und verweist auf die mangelnde Nutzung der elektronischen Krankschreibung im Zuge der Videosprechstunde. Im ersten Halbjahr 2021 seien Krankschreibungen nur bei 0,6 Prozent der Videosprechstunden erstellt worden. Hier ist also deutlich Luft nach oben. „Die richtigen Antworten liefern aktuell und zukünftig Gesundheitsplattformen mit vertikal integrierten und rein digitalen Patientenerlebnissen. Heißt konkret: Therapien oder verschreibungspflichtige Medikamente werden dem Behandlungsablauf hinzugefügt“, erläutert Hribernik.

Der aktuelle Telemedizin-Markt spreche vor allem diejenigen an, die sowieso schon in ärztlicher Behandlung seien. „Nach der Diagnose wird der Patient allein zurückgelassen. Die Gesundheitsbranche muss sich künftig völlig ändern, wenn die riesige Versorgungslücke geschlossen werden soll“, fordert Hribernik.

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