Ein konkretes Hilfsprogramm zur Inflationsbewältigung fehlt noch immer, mit den Mitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds aber können Krankenhäuser fest rechnen – so wie das Klinikum St. Elisabeth Straubing, dass jetzt die Förderbewillligung erhielt.
Mit Mitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden Digitalisierungsprojekte gefördert, wie etwa elektronische Dokumentation, IT-Sicherheit, digitales Medikationsmanagement oder telemedizinische Netzwerke
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek kam nicht mit leeren Händen, als er am 7. Oktober das Klinikum St. Elisabeth Straubing besuchte: Er überbrachte Förderbescheide in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro. Damit werden die Digitalisierungsprojekte des Klinikums aus dem Krankenhauszukunftsfonds unterstützt.
„Wir leben in einer digitalisierten Welt. Die sich daraus ergebenden Chancen müssen wir auch in den Krankenhäusern nutzen“, sagte Holetschek. Die Digitalisierung trage zum Beispiel maßgeblich dazu bei, Klinikabläufe zu verbessern. „Das erhöht die Qualität bei der Behandlung, da mehr und bessere Daten zur Verfügung stehen, und es optimiert die Patientensicherheit“, so der Gesundheitsminister weiter.
Mehrere Ortstermine wie dieser standen in den letzten Wochen auf der Agenda, so erhielten im September das Klinikum Agatharied, das Orthopädische Krankenhaus in Werneck oder das Klinikum Fichtelgebirge in Marktredwitz ihre Förderzusagen.
„Mit Hilfe des Krankenhauszukunftsfonds des Bundes unterstützen wir die Kliniken im Bereich der Digitalisierung, bei der IT- und Cybersicherheit, bei der Schaffung moderner Notfallkapazitäten und bei der gezielten Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen“, erläutert Holetschek.
Das Programm werde auch sehr gut angenommen: Über 1.400 Anträge wurden eingereicht. Damit sei auch das Fördervolumen komplett ausgeschöpft. Insgesamt stehen für die bayerischen Plankrankenhäuser Fördermittel in Höhe von rund 590 Millionen Euro zur Verfügung, heißt es aus dem Ministerium. Davon trägt der Bund 70 Prozent, die Ko-Finanzierung von 30 Prozent übernimmt der Freistaat.
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