Bundestagsdebatte und Stellungnahme der TMF
Medizinregistergesetz – guter Anfang, aber Verbesserungsbedarf

Von Nicola Hauptmann 4 min Lesedauer

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Das Medizinregistergesetz ist im parlamentarischen Verfahren – und in der Kritik. Diese betrifft vor allem die fehlende Finanzierung, den Aufwand für das Qualifizierungsverfahren und Datenschutzmaßnahmen.

Silostrukturen überwinden: Das Medizinregistergesetz soll den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern und so zu besserer Versorgung und Forschung beitragen.(Bild: ©  PHAISITSAWAN - stock.adobe.com / KI-generiert)
Silostrukturen überwinden: Das Medizinregistergesetz soll den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern und so zu besserer Versorgung und Forschung beitragen.
(Bild: © PHAISITSAWAN - stock.adobe.com / KI-generiert)

Am 21. Mai hat der Bundestag erstmalig den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ diskutiert. Mehr als 350 medizinische Register gebe es in Deutschland, erläuterte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu Beginn der Debatte. Diese hätten bereits heute für die einzelnen medizinischen Fachgesellschaften einen hohen Informationswert, „allerdings liegen die Daten in den einzelnen Registern häufig unverbunden nebeneinander“. Matthias Mieves (SPD, Rede zu Protokoll) vergleicht die Situation mit einer großen prächtigen Bibliothek, „vollgepackt mit Wissen, voller Wissen, voller Erfahrung“, doch ohne Katalog, Ordnung oder Orientierung.

„Wie nutzen wir das enorme Wissen, das in unseren Registern schlummert, endlich konsequent zum Wohl der Menschen, statt es in digitalen IT-Archiven verstauben zu lassen“, formulierte Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU) die sich ergebende Frage. Die Antwort gebe dieses Gesetz, das im digitalen Zeitalter eigentlich längst überfällig sei.