Forderung der FDP Fristverlängerung für die Telematikinfrastruktur?

Autor Susanne Ehneß

Nach Meinung der FDP-Fraktion ist der Einführungstermin der Telematikinfrastruktur unrealistisch.

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Die elektronische Gesundheitskarte ist da, aber an der Vernetzung hapert es noch
Die elektronische Gesundheitskarte ist da, aber an der Vernetzung hapert es noch
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Die Zielvorgaben zur Einführung der Telematikinfrastruktur sind nach Ansicht der FDP-Fraktion nicht zu halten. Das Projekt verlaufe seit Jahren mit erheblichen Verzögerungen, heißt es in einem Antrag der Fraktion: „In den letzten vier Jahren hat sich hier nur wenig getan, weiterhin sind viele Projekte im Zeitplan weit hinter den ursprünglichen Planungen zurück.“

Es habe sich gezeigt, dass der Einführungstermin 1. Juli 2018 nicht zu halten sei. Die Bundesregierung habe die Frist deshalb bereits bis Jahresende 2018 verlängert. Doch auch diesen Termin hält die FDP für illusorisch. Die Abgeordneten fordern, die Frist mindestens bis zum 1. Juli 2019 zu verlängern.

Aktueller Stand

Der sogenannte Basis-Rollout der Infrastruktur ist bereits vollzogen: Arztpraxen und Kliniken sind mit Kartenterminals ausgestattet, und die Versicherten haben eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf der eGK sind die Versichertenstammdaten – Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertenstatus, Versichertennummer – gespeichert, die beim Arztbesuch via Kartenterminal eingelesen werden. Der Arzt kann dann mit diesen Daten seine Leistung abrechnen.

Die Krankenkassen haben nach Angaben des GKV-Spitzenverbands momentan noch insgesamt etwa neun Millionen Gesundheitskarten der ersten Generation G1+ im Umlauf; 63,2 Millionen und damit 87 Prozent seien bereits in G2-Karten ausgetauscht.

Anwendungen sind momentan noch nicht möglich, aber in Planung: Im Laufe des nächsten Jahres sollen schrittweise

  • der elektronische Medikationsplan,
  • die Notfalldaten und anschließend
  • die elektronische Patientenakte eingeführt werden.

„Keine flächendeckende Einführung möglich“

Die FDP moniert, dass es auch an der Hardware hapert. Bis Mai 2018 seien „nur Kartenterminals von zwei Herstellern sowie ein Konnektor zertifiziert und auf dem Markt verfügbar“. Und weiter: „Da aktuell nur rund 17.000 Praxen (ca. 12 Prozent aller Praxen) vollständig an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, ist nicht damit zu rechnen, dass die fehlenden 85.000 Praxen rechtzeitig zum Jahresende mit der notwendigen Hard- und Software versorgt und angebunden werden können.“ Von einer flächendeckenden Einführung bis zum 31.12.2018 sei daher nicht auszugehen.

Strafen für Ärzte

Die FDP fordert in diesem Zusammenhang, die wegen der zeitlichen Verzögerung drohenden Vergütungskürzungen für Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte dauerhaft zurückzunehmen. „Die Verzögerungen bei der Einführung der Telematikinfrastruktur liegen nicht im Verantwortungsbereich der betroffenen Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte. Sie dürfen somit wegen der verzögerten Einführung der Telematikinfrastruktur nicht zusätzlich durch Vergütungskürzungen in Höhe von 1 Prozent belastet werden, die laut §291 Abs. 2b SGB V drohen“, heißt es in der Begründung.

Stattdessen solle es eine „angemessene Sanktionsmöglichkeit“ geben, wenn Ärzte dauerhaft eine Teilnahme an der Telematikinfrastruktur verweigerten.

Den vollständigen Antrag der FDP finden Sie online als PDF HIER.

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