Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zielt darauf ab, die Vielzahl an Aufgaben des Krankenhauspersonals effizienter zu gestalten. Dafür müssen allein sämtliche Tätigkeiten des Arztes erfasst werden, wie etwa mit dem ärztlichen Personalabmessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) – das nun bundesweit erprobt wird.
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