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Das Discon 20-Gerät soll die Einhaltung der Abstandsregel und die Nachverfolgung von Corona-Infizierten in öffentlichen Räumen erleichtern  (RH Digital)
Hygieneauflagen

RH Digital bietet Gerät zur Corona-Nachverfolgung an

Die Nachverfolgung der Sozialkontakte von mit Corona infizierten Menschen in öffentlichen Gebäuden oder bei Veranstaltungen soll durch eine neue digitale Lösung von RH Digital erleichtert werden. Dabei kommt ein Gerät zum Einsatz, dass die Überwachung der Abstandregelungen und auch das Führen von Teilnehmerlisten übernehmen soll.

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Ab Oktober können Zahnärzte ihre Videosprechstunden und Videofallkonferenzen als Kassenleistung abrechnen (Elnur - stock.adobe.com)
Telemedizin für die Zahnarztpraxis

Videosprechstunden kommen in die Versorgung

Um das Potenzial der Telemedizin künftig noch stärker zu nutzen, können Zahnärzte ab Oktober neue Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Dabei sind die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie ein Technikzuschlag auf den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) vorgesehen.

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Im Projekt „PQC4MED“ arbeitet das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) gemeinsam mit mehreren Partnern an Verfahren, um medizinische Daten durch updatefähige Systeme langfristig vor Attacken durch Quantencomputer zu schützen. (gemeinfrei)
Projekt PQC4MED

Langfristiger Schutz für sensible Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten unterliegen nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einem besonderen Schutz. Werden die Daten für eine längere Zeit gespeichert, muss dieser Schutz auch gewährleistet sein, wenn durch Quantum Computing die Verschlüsselung in Gefahr geraten könnte. Das Forschungsprojekt PQC4MED arbeitet an einem Schutzkonzept, damit Gesundheitsdaten langfristig geschützt bleiben.

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Zeit bis Mai 2021 sinnvoll und effektiv nutzen, das fordert der BVMed (Vadim – stock.adobe.com)
Medizinprodukteverordnung

BVMed fordert weitere Maßnahmen zum Schutz der Unternehmen

Experten gehen davon aus, dass die Medizinprodukteverordnung, kurz MDR, die betroffenen Unternehmen bis zu 5 Prozent ihres Jahresumsatzes kosten könnte. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, verbindet daher mit der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft Deutschland große Hoffnungen. Die EU-Kommission solle – auf Anregung Deutschlands – weitere Initiativen ergreifen, um „das System zur Anwendung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) startklar zu machen“.

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