Sachsen-Anhalt Rettungsdienst soll Telemedizin stärker nutzen

Von dpa

Der Landtag Sachsen-Anhalts hat das Rettungsdienstgesetz um eine Experimentierklausel erweitert. Die Änderung soll verschiedene Pilotversuche im Gesundheitsbereich ermöglichen. Das beschloss das Parlament am Dienstagabend.

Vor allem die Telemedizin birgt mit ihren innovativen Entwicklungen große Potenziale, um den Rettungsdienst weiterzuentwickeln und zu verbessern“, so Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU)
Vor allem die Telemedizin birgt mit ihren innovativen Entwicklungen große Potenziale, um den Rettungsdienst weiterzuentwickeln und zu verbessern“, so Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU)
(© Christian Schwier – stock.adobe.com)

Laut dem Innenministerium erlaubt die Klausel zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um neue Konzepte rechtssicher zu erproben. „Vor allem die Telemedizin birgt mit ihren innovativen Entwicklungen große Potenziale, um den Rettungsdienst weiterzuentwickeln und zu verbessern“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).

So soll unter anderem ausprobiert werden, Vitaldaten von Verletzten an Krankenhäuser digital zu übermitteln. Damit könnte die Klinik eine anstehende Behandlung besser vorbereiten. Laut dem Innenministerium laufen bereits Vorbereitungen, um ein entsprechendes IT-System flächendeckend in Sachsen-Anhalt einzuführen.

Außerdem sei geplant, jeden Rettungswagen und jeden Rettungshubschrauber im Land mit Tablets an das IT-System anzuschließen, teilte das Innenministerium mit. Das System soll zentral beschafft und mit Mitteln des Corona-Sondervermögens finanziert werden, das der Landtag am Dienstag gemeinsam mit dem Nachtragshaushalt 2021 beschlossen hat.

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