Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde Ende 2020 beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass nicht nur Unternehmen und Organisationen, die zu den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gehören, für die Sicherheit ihrer IT-Systeme sorgen müssen, sondern auch Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse.
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