Künftig könnnen Apotheken die notwendige Hardware bestellen, die sie für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) benötigen, ohne sich um die Fanzierung zu sorgen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich in einer neuen Refinanzierungsvereinbarung darauf geeinigt, dass die Kosten von den Krankenkassen erstattet werden.
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