Um das Potenzial der Telemedizin künftig noch stärker zu nutzen, können Zahnärzte ab Oktober neue Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Dabei sind die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie ein Technikzuschlag auf den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) vorgesehen.
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