Kritik an DiGA „App auf Rezept“: Hinkt die Digitalisierung der Inneren Medizin?
Digitale Gesundheitsanwendungen scheinen seit etwa einem Jahr auf dem Vormarsch zu sein, doch nun veröffentlichte eine Arbeitsgruppe um Mediziner Martin Möckel ein Paper, in dem Teile der Anwendungen in der Kritik stehen. Besonders Programme für Patienten mit internistischen Erkrankungen gäbe es nicht genug.
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28 digitale Gesundheitsanwendungen, sogenannte DiGA, sind auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet und sollen Menschen mit Erkrankungen helfen. Seit Herbst 2020 können DiGA ärztlich verordnet werden, wobei ihre Aufgaben von dem Monitoring von Krankheitsverläufen und Therapien bis hin zur Verbesserung der Strukturen medizinischer Versorgungen reichen. Dies kann durch verschiedene Lösungen geschehen, wie Tracking-Funktionen, die Bewegungen, Blutdruck und Puls erfassen, oder eine Tagebuchform, die es ermöglicht Gewicht und Ernährung zu dokumentieren.
Es handelt sich dabei meist um Smartphone- und Computerapps, jedoch können nur jene Anwendungen als DiGA bezeichnet werden, die eine CE-Zertifizierung besitzen. Doch auch in anderen Punkten unterscheiden sie sich zu herkömmlichen Gesundheits-Apps, da Anbieter nachweisen müssen, dass ihre Anwendung für eine „patientenrelvante Struktur- und Verfahrensverbesserung in der Versorgung“ sorgen kann.
Kaum DiGA im Feld der Inneren Medizin
Die Arbeitsgruppe „Digitale Gesundheitsanwendungen“ der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) veröffentlichte Anfang des Jahres ein Paper in der Zeitschrift „Der Internist“, in dem sie die DiGA genauer untersuchten und feststellte, dass es zum Zeitpunkt der Studie nur eine Anwendung im Bereich der Inneren Medizin gab.
Professor Dr. med. Martin Möckel, Vorsitzender der DGIM diagnostizierte daher als Reaktion auf die Untersuchung einen gewissen Nachholbedarf, um auch Patienten mit internistischen Leiden unterstützen zu können. Seit der Veröffentlichung des Papers stieg die Zahl der zugelassenen und vorläufig zugelassenen Software-Programme für Innere Medizin auf der Seite des BfArM von einer auf fünf Anwendungen. Die neuen Programme sollen so beispielsweise auch Patienten mit Diabetes mellitus helfen können.
Fehlende Testzugänge
Doch auch an anderer Stelle bemängelte die DGIM die DiGA. Zwar fänden sich auf der Liste des BfArM Hinweise zu der behandelnden Symptomatik, jedoch müssten Ärzte die Anwendungen selbst testen können, bevor sie sie einem Patienten verordnen, so Möckel. Ein unbefristeter Testzugang für Ärzte, auch um Patienten die Benutzeroberfläche des Programms näherzubringen, sei daher sinnvoll. Trotz der Kritik sieht Dr. med. Markus M. Lech, ärztlicher Vorstandsvorsitzender des LMU-Klinikums München, in DiGA eine Bereicherung für das Spektrum der Medizinprodukte, betonte jedoch auch, dass sie die Behandlung eines Arztes nur unterstützen, nicht aber ersetzen könnten.
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