Digital Health BSI veröffentlicht Sicherheitsanforderungen für Gesundheits-Apps
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine technische Richtlinie für Gesundheits-Apps festgelegt.
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„Sensible Gesundheitsdaten verdienen einen besonderen Schutz“, weiß Arne Schönbohm, Präseident des BSI. „Sowohl das jeweilige Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer als auch die Hintergrundanwendungen auf Seiten der Anbieter müssen daher ein Mindestmaß an Sicherheit vorweisen können.“
Um das zu gewährleisten, hat das BSI nun die technische Richtline „Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen“ veröffentlicht, die bei Befolgung den Zugriff Unbefugter auf die Daten erschweren soll.
App-Entwicklung
Die Richtlinie kann laut BSI grundsätzlich für alle mobilen Anwendungen, die sensible Daten verarbeiten und speichern, herangezogen werden und soll als Grundlage bei der Software-Entwicklung dienen.
„Denn die Veröffentlichung solch sensibler Daten wie Pulsfrequenz, Schlafrhythmus oder Medikationspläne, lässt sich nicht ungeschehen machen. Hier kann nicht, wie im Falle eines Missbrauchs beim Online-Banking, der Fehlbetrag zurückgebucht werden“, betont Schönbohm.
Die Richtlinie verfolgt laut BSI die grundsätzlichen Schutzziele der IT-Sicherheit: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Sie soll als Mindestanforderung für den sicheren Betrieb einer Anwendung betrachtet werden.
Aus Fehlern lernen
Die TR wird in einem „trial use“-Status veröffentlicht, in zukünftigen Versionen werden also auf Grundlage der Erfahrungen und der Rückmeldungen Erweiterungen vorgenommen. Aber: „Bereits jetzt kann die technische Richtlinie herangezogen werden, um – im Rahmen einer Selbsterklärung der Entwickler – den entsprechenden Anforderungen des Zulassungsverfahrens des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genüge zu tun“, betont das BSI.
Die technische Richtlinie finden Sie online als PDF auf der entsprechenden Seite des BSI.
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