KRITIS-Dachgesetz Gesetz für besseren Schutz kritischer Infrastruktur nimmt Gestalt an

Quelle: dpa Lesedauer: 1 min

Betreiber von Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, die Widerstandsfähigkeit ihrer Anlagen sicherzustellen und dazu entsprechende Risikobewertungen vorzulegen.

Auch das Gesundheitswesen gehört zur Kritischen Infrastruktur
Auch das Gesundheitswesen gehört zur Kritischen Infrastruktur
(© vm, Getty Images via Canva.com)

Das gilt sowohl für staatliche Einrichtungen als auch für private Unternehmen einer gewissen Größenordnung. Der Entwurf für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz, den das Bundesinnenministerium am Montag zur Stellungnahme an die anderen Ressorts der Regierung verschickt hat, sieht außerdem Bußgelder vor für Betreiber kritischer Infrastruktur, die ihren Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Eine zentrale Rolle bei der Registrierung und Beratung ist für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn vorgesehen. Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Das neue Gesetz ergänzt bereits vorhandene Vorschriften wie beispielsweise die Trinkwasserverordnung oder gewisse DIN-Normen.

Es macht in konkreten Fragen wie der Verhinderung des Zutritts von Unbekannten zu KRITIS-Anlagen wie etwa Flughäfen oder Wasserwerke allgemeine, aber keine konkreten Vorgaben. Die Betreiber können also beispielsweise selbst entscheiden, ob sie eher auf Zäune und Mauern oder auf Wachschutz setzen.

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